Rückforderungen ehem. GbR-Gesellschafter
Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Mär 2000
Ich hatte zusammen mit 2 weiteren Gesellschaftern ein GbR, die nach einiger Zeit insolvent wurde.
Obwohl ich auf die Schwierigkeiten aufmerksam machte, waren meine damaligen Kompagnons nicht bereit
Geld zur Sanierung nachzuschießen. Da beide einen feste Arbeitsstelle hatten (und somit Geld) und nur
ich alleine das Ganze als Vollzeitjob machte, ging mir natürlich die "Puste" aus. In meiner Verzweiflung
( verheiratet, 2 Kinder, Haus gebaut ) erklärte ich mich bereit alle Verbindlichkeiten zu übernehmen,
meine Mitgesellschafter von allen Forderungen Dritter freizustellen und wollte das Ganze alleine
versuchen. Sicher war das Ganze ein naiver Schritt, aber ich hatte ganz einfach Existenzangst und sah
nur diesen Ausweg. Natürlich ging das Ganze schief und ich landete im Insolvenzverfahren;
glücklicherweise konnte ich einen tragfähigen Vergleich erzielen, so daß ich jetzt durchaus normal
leben kann.
Allerdings habe ich das Problem, daß meine ehemaligen Gesellschafter nun Geld von mir zurückfordern.
Da ich meine Zusage der Freistellung von Forderungen Dritter nicht einhalten konnte, mußten diese
ebenfalls in die Tasche greifen und einen nicht unerheblichen Teil der Verbindlichkeiten abtragen.
Nun meine Frage: Komme ich aus dieser Zwickmühle wieder raus ? War dieser Vertrag nicht sittenwidrig,
da ich in einer Notlage gehandelt habe ?
Über Antworten wäre ich dankbar !
MfG
Dietmar Lucas
