Hallo ihr Wissenden,
ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet. Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 02.11.03.
Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis 25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch nicht gegeben.
Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat: 2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch 14,88 Tage.
- Frage: Werden die 14,88 Tage automatisch auf 15 Tage gerundet?
Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für 14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
- Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen Antrag auch ablehnen?
- Frage: Für die Zeit des Urlaubs bekomme ich doch weiterhin mein volles Gehalt gezahlt?
Elternzeit würde ich ab 13.02. bzw. 14.02.04 beantragen.
- Frage: Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen, ab dem Beginn der Elternzeit oder ab der Geburt meiner Zwillinge?
Es grüßt es eine ratlose
Dany
Das sind ja gleich 4 Wünsche, äh Fragen auf einmal
Hi!
Im Moment bin ich krank geschrieben
Du bist nicht krank- sondern arbeitsunfähig geschrieben! Wenn Dein Arzt Dich krank schreiben könnte, solltest Du ihn wechseln (ich hasse Vodoo) *fg*
- Frage: Werden die 14,88 Tage automatisch auf 15 Tage
gerundet?
Ja
Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
- Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
Antrag auch ablehnen?
Er kann ablehnen - aber warum sollte er das tun? Rein organisatorisch ist es doch am Besten, wenn Du den Urlaub direkt im Anschluss nimmst!
- Frage: Für die Zeit des Urlaubs bekomme ich doch weiterhin
mein volles Gehalt gezahlt?
Ja
- Frage: Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen, ab dem
Beginn der Elternzeit oder ab der Geburt meiner Zwillinge?
Ab Beginn der Elternzeit (ich will immer noch „Erziehungsurlaub“ schreiben…)
Ich hoffe, geholfen zu haben!
Liebe Grüße
Guido
Hallo Guido,
danke für Deine Antworten. Allerdings bin ich bei der Antwort auf Frage 4 noch etwas am Zweifeln. Erziehungsgeld steht einem ab dem Tag der Geburt für max. 24 Monate zu. Während des Mutterschutzes wird das Erziehungsgeld mit dem Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) verrechnet. Doch was ist bei mir in der Zeit, in der ich den Resturlaub nehme?? Wird das Erziehungsgeld auch irgendwie verrechnet? Oder bekomme ich es da zusätzlich zu meinem Gehalt, was wir für die Urlaubstage zusteht?
Immer noch leicht ratlos
Dany
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Stimmt schon, aber…
Hi!
Erziehungsgeld steht einem
ab dem Tag der Geburt für max. 24 Monate zu. Während
des Mutterschutzes wird das Erziehungsgeld mit dem
Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) verrechnet.
Eben - wird verrechnet
Doch was ist bei
mir in der Zeit, in der ich den Resturlaub nehme?? Wird das
Erziehungsgeld auch irgendwie verrechnet? Oder bekomme ich es
da zusätzlich zu meinem Gehalt, was wir für die Urlaubstage
zusteht?
Erziehungsgeld ist eine Lohn ersatz leistung! Wenn Du also kein Entgelt erhälst, bekommst Du es als Ersatz.
Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24 Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am 1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3. zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel Jahre drauf.
Ich hoffe, Dich jetzt nicht ganz zur Verzweiflung gebracht zu haben.
Lieb Grüße
Guido
Erziehungsgeld
Hi Dany und Guido,
Erziehungsgeld ist eine Lohn ersatz leistung! Wenn Du
also kein Entgelt erhälst, bekommst Du es als
Ersatz.
Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? Seit wann ist Erziehungsgeld eine Lohnersatzleistung?
Wenn ich mich recht erinnere (und es sind erst 18 Monate seit dem Antrag vergangen) handelt es sich um eine einkommensabhängige Familienförderung.
Die Einkommensgrenzen für die ersten sechs Lebensmonate sind recht hoch (ca. 50.000,- Euro NETTO). Nach sechs Monaten erhalten nur noch Bedürftige (Einkommen bis ca. 15.000,- Netto) das Erziehungsgeld.
Beim Erziehungsgeld kann der/die Empfänger wählen zwischen dem regulären Betrag (so ca. 300 Euro pro Monat für drei Jahre) und dem Budget (ca. 450 Euro pro Monat für zwei Jahr). Diese Wahlmöglichkeit entfällt, wenn man ab dem siebten Lebensmonat kein Erziehungsgeld mehr bekommt.
Der Antrag kann auch nachträglich (ich glaube 6 Monate) beantragt werden. Wir hatten das Erziehungsgeld erst ein knappes halbes Jahr nach der Geburt unseres Sohnes beantragt und nach der Antragsbearbeitung (weil da die sechs Monate bereits vergangen waren) den gesamten Betrag in einer Zahlung erhalten.
Wie das mit der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld war weiß ich nicht mehr - kann sein das das verrechnet wurde.
Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24
Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am
1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch
immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3.
zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel
Jahre drauf.
Neee…stimmt auch nicht (s.o.) Erziehungsgeld wird auch rückwirkend ausgezahlt!
Ich hoffe, Dich jetzt nicht ganz zur Verzweiflung gebracht zu
haben.
Und ich hoffe, jetzt nichts verwechselt zu haben…
)
Gruß Stefan
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OK - teilweise Einschränkung!
Huhu!
Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? Seit wann ist
Erziehungsgeld eine Lohnersatzleistung?
Wenn ich mich recht erinnere (und es sind erst 18 Monate seit
dem Antrag vergangen) handelt es sich um eine
einkommensabhängige Familienförderung.
Zumindest ist es eine ähnlich zu wertende Leistung
http://www.jura.uni-sb.de/faq/faq129.htm
Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24
Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am
1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch
immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3.
zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel
Jahre drauf.
Neee…stimmt auch nicht (s.o.) Erziehungsgeld wird auch
rückwirkend ausgezahlt!
Da hast Du mich missverstanden. Dass es das rückwirkend gibt, ist klar! Allerdings: Wenn Du nach dem Mutterschutz drei Monate arbeitest und erst anschließend in Elternzeit gehst, dann sind diese drei Monate (zuzüglich zum Mutterschutz weg)
Und ich hoffe, jetzt nichts verwechselt zu haben…
)
Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt - ist aber bei diesem Thema auch nicht ganz so einfach!
Grüße
Guido
1 „Gefällt mir“
Hallo.
ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem
befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet.
Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche
Entbindungstermin ist der 02.11.03.
Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss
Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum
Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im
Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis
25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages
Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen
Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den
Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch
nicht gegeben.
Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat:
2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da
verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch
14,88 Tage.
– Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus 2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen.
Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
- Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
Antrag auch ablehnen?
Obgleich die Wahrscheinlichkeit gering sein dürfte: Er kann ablehnen, wenn er betriebliche Gründe ausreichend vorbringen kann, die Deinem Anliegen im Wege stehen. In dem Falle kannst Du ggf versuchen, Dein Recht per Klage durchzusetzen. Dann entscheidet der Richter.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
wie kommst Du auf 17,67 Urlaubstage? Hat es was damit zu tun, dass für die Zeit des Urlaubs wieder ein Urlaubsanspruch entsteht?
Gruß
Dany
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo LeoLo,
wie kommst Du auf 17,67 Urlaubstage? Hat es was damit zu tun,
dass für die Zeit des Urlaubs wieder ein Urlaubsanspruch
entsteht?
Gruß
Hallo Dany.
Ja. Der AG darf für jeden vollen Monat Elternzeit Deinen Jahresanspruch um 1/12 kürzen. Wenn Du bis in den Februar Urlaub hast und dementsprechend später Elternzeit beantragst, kann er also nur um 10/12 kürzen. Somit bleibt ein Restanspruch von 2/12, also gerundet diese 4,67. Aber versuch das mal, Deinem AG zu erklären… (*hihi*)
Gruß,
LeoLo
Hallo.
ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem
befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet.
Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche
Entbindungstermin ist der 02.11.03.
Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss
Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum
Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im
Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis
25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages
Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen
Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den
Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch
nicht gegeben.
Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat:
2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da
verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch
14,88 Tage.
– Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus
2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem
Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird
auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage
Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen.
Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
- Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
Antrag auch ablehnen?
Obgleich die Wahrscheinlichkeit gering sein dürfte: Er kann
ablehnen, wenn er betriebliche Gründe ausreichend vorbringen
kann, die Deinem Anliegen im Wege stehen. In dem Falle kannst
Du ggf versuchen, Dein Recht per Klage durchzusetzen. Dann
entscheidet der Richter.
Gruß,
LeoLo
Autsch
Hi!
– Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus
2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem
Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird
auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage
Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen.
Hoppala - da hätte ich mir wohl doch besser ALLE Daten durchlesen sollen - nicht nur die letzte Zahl…
Naja - shit happens
Gruß
Guido