Resturlaub zw. Mutterschutz & Elternzeit ?

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2003

Hallo ihr Wissenden,

ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet. Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 02.11.03.
Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis 25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch nicht gegeben.
Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat: 2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch 14,88 Tage.

1. Frage: Werden die 14,88 Tage automatisch auf 15 Tage gerundet?

Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für 14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).

2. Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen Antrag auch ablehnen?
3. Frage: Für die Zeit des Urlaubs bekomme ich doch weiterhin mein volles Gehalt gezahlt?

Elternzeit würde ich ab 13.02. bzw. 14.02.04 beantragen.

4. Frage: Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen, ab dem Beginn der Elternzeit oder ab der Geburt meiner Zwillinge?

Es grüßt es eine ratlose
Dany

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 3 hilfreich
    Das sind ja gleich 4 Wünsche, äh Fragen auf einmal

    Hi! Im Moment bin ich krank geschrieben
    Du bist nicht krank- sondern arbeitsunfähig geschrieben! Wenn Dein Arzt Dich krank schreiben könnte, solltest Du ihn wechseln (ich hasse Vodoo) *fg* 1. Frage: Werden die 14,88 Tage automatisch auf 15 Tage
    gerundet?
    Ja Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
    das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
    Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
    14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
    2. Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
    Antrag auch ablehnen?
    Er kann ablehnen - aber warum sollte er das tun? Rein organisatorisch ist es doch am Besten, wenn Du den Urlaub direkt im Anschluss nimmst! 3. Frage: Für die Zeit des Urlaubs bekomme ich doch weiterhin
    mein volles Gehalt gezahlt?
    Ja 4. Frage: Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen, ab dem
    Beginn der Elternzeit oder ab der Geburt meiner Zwillinge?
    Ab Beginn der Elternzeit (ich will immer noch "Erziehungsurlaub" schreiben...)


    Ich hoffe, geholfen zu haben!


    Liebe Grüße
    Guido

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re: noch eine Rückfrage

      Hallo Guido,

      danke für Deine Antworten. Allerdings bin ich bei der Antwort auf Frage 4 noch etwas am Zweifeln. Erziehungsgeld steht einem ab dem Tag der Geburt für max. 24 Monate zu. Während des Mutterschutzes wird das Erziehungsgeld mit dem Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) verrechnet. Doch was ist bei mir in der Zeit, in der ich den Resturlaub nehme?? Wird das Erziehungsgeld auch irgendwie verrechnet? Oder bekomme ich es da zusätzlich zu meinem Gehalt, was wir für die Urlaubstage zusteht?

      Immer noch leicht ratlos
      Dany [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Stimmt schon, aber...

        Hi! Erziehungsgeld steht einem
        ab dem Tag der Geburt für max. 24 Monate zu. Während
        des Mutterschutzes wird das Erziehungsgeld mit dem
        Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag) verrechnet.
        Eben - wird verrechnet Doch was ist bei
        mir in der Zeit, in der ich den Resturlaub nehme?? Wird das
        Erziehungsgeld auch irgendwie verrechnet? Oder bekomme ich es
        da zusätzlich zu meinem Gehalt, was wir für die Urlaubstage
        zusteht?
        Erziehungsgeld ist eine Lohnersatzleistung! Wenn Du also kein Entgelt erhälst, bekommst Du es als Ersatz.

        Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24 Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am 1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3. zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel Jahre drauf.

        Ich hoffe, Dich jetzt nicht ganz zur Verzweiflung gebracht zu haben.


        Lieb Grüße
        Guido

        • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
          Erziehungsgeld

          Hi Dany und Guido, Erziehungsgeld ist eine Lohnersatzleistung! Wenn Du
          also kein Entgelt erhälst, bekommst Du es als
          Ersatz.
          Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? Seit wann ist Erziehungsgeld eine Lohnersatzleistung?
          Wenn ich mich recht erinnere (und es sind erst 18 Monate seit dem Antrag vergangen) handelt es sich um eine einkommensabhängige Familienförderung.
          Die Einkommensgrenzen für die ersten sechs Lebensmonate sind recht hoch (ca. 50.000,- Euro NETTO). Nach sechs Monaten erhalten nur noch Bedürftige (Einkommen bis ca. 15.000,- Netto) das Erziehungsgeld.
          Beim Erziehungsgeld kann der/die Empfänger wählen zwischen dem regulären Betrag (so ca. 300 Euro pro Monat für drei Jahre) und dem Budget (ca. 450 Euro pro Monat für zwei Jahr). Diese Wahlmöglichkeit entfällt, wenn man ab dem siebten Lebensmonat kein Erziehungsgeld mehr bekommt.
          Der Antrag kann auch nachträglich (ich glaube 6 Monate) beantragt werden. Wir hatten das Erziehungsgeld erst ein knappes halbes Jahr nach der Geburt unseres Sohnes beantragt und nach der Antragsbearbeitung (weil da die sechs Monate bereits vergangen waren) den gesamten Betrag in einer Zahlung erhalten.
          Wie das mit der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld war weiß ich nicht mehr - kann sein das das verrechnet wurde. Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24
          Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am
          1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch
          immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3.
          zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel
          Jahre drauf.
          Neee...stimmt auch nicht (s.o.) Erziehungsgeld wird auch rückwirkend ausgezahlt!
          Ich hoffe, Dich jetzt nicht ganz zur Verzweiflung gebracht zu
          haben.
          Und ich hoffe, jetzt nichts verwechselt zu haben...;-))

          Gruß Stefan

          • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
            OK - teilweise Einschränkung!

            Huhu! Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? Seit wann ist
            Erziehungsgeld eine Lohnersatzleistung?
            Wenn ich mich recht erinnere (und es sind erst 18 Monate seit
            dem Antrag vergangen) handelt es sich um eine
            einkommensabhängige Familienförderung.
            Zumindest ist es eine ähnlich zu wertende Leistung
            http://www.jura.uni-sb.de/faq/faq129.htm Das Gemeine daran ist, dss es Dir für den Zeitraum von 24
            Monaten maximal vom Entbindungstermin zusteht! Wenn Du also am
            1.1. entbindest, der Bezug aber erst (aus welchen Gründen auch
            immer) ab dem 1.4. beginnt, bekommst Du es nicht bis zum 31.3.
            zwei Jahre drauf, sondern nur bis zum 31.12. eindreiviertel
            Jahre drauf.
            Neee...stimmt auch nicht (s.o.) Erziehungsgeld wird auch
            rückwirkend ausgezahlt!
            Da hast Du mich missverstanden. Dass es das rückwirkend gibt, ist klar! Allerdings: Wenn Du nach dem Mutterschutz drei Monate arbeitest und erst anschließend in Elternzeit gehst, dann sind diese drei Monate (zuzüglich zum Mutterschutz weg) Und ich hoffe, jetzt nichts verwechselt zu haben...;-))
            Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt - ist aber bei diesem Thema auch nicht ganz so einfach!


            Grüße
            Guido

  2. Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
    Re: Resturlaub zw. Mutterschutz & Elternzeit ?

    Hallo. ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem
    befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet.
    Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche
    Entbindungstermin ist der 02.11.03.
    Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss
    Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum
    Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im
    Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis
    25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages
    Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen
    Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den
    Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch
    nicht gegeben.
    Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat:
    2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da
    verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch
    14,88 Tage.
    -- Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus 2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen. Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
    das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
    Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
    14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).

    2. Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
    Antrag auch ablehnen?
    Obgleich die Wahrscheinlichkeit gering sein dürfte: Er kann ablehnen, wenn er betriebliche Gründe ausreichend vorbringen kann, die Deinem Anliegen im Wege stehen. In dem Falle kannst Du ggf versuchen, Dein Recht per Klage durchzusetzen. Dann entscheidet der Richter.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Resturlaub zw. Mutterschutz & Elternzeit ?

      Hallo LeoLo,

      wie kommst Du auf 17,67 Urlaubstage? Hat es was damit zu tun, dass für die Zeit des Urlaubs wieder ein Urlaubsanspruch entsteht?

      Gruß
      Dany [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Resturlaub zw. Mutterschutz & Elternzeit ?

        Hallo LeoLo,

        wie kommst Du auf 17,67 Urlaubstage? Hat es was damit zu tun,
        dass für die Zeit des Urlaubs wieder ein Urlaubsanspruch
        entsteht?

        Gruß
        Hallo Dany.

        Ja. Der AG darf für jeden vollen Monat Elternzeit Deinen Jahresanspruch um 1/12 kürzen. Wenn Du bis in den Februar Urlaub hast und dementsprechend später Elternzeit beantragst, kann er also nur um 10/12 kürzen. Somit bleibt ein Restanspruch von 2/12, also gerundet diese 4,67. Aber versuch das mal, Deinem AG zu erklären... (*hihi*)

        Gruß,
        LeoLo Hallo. ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem
        befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet.
        Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche
        Entbindungstermin ist der 02.11.03.
        Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss
        Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum
        Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im
        Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis
        25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages
        Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen
        Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den
        Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch
        nicht gegeben.
        Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat:
        2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da
        verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch
        14,88 Tage.
        -- Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus
        2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem
        Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird
        auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage
        Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen.
        Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich
        das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im
        Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für
        14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).

        2. Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen
        Antrag auch ablehnen?
        Obgleich die Wahrscheinlichkeit gering sein dürfte: Er kann
        ablehnen, wenn er betriebliche Gründe ausreichend vorbringen
        kann, die Deinem Anliegen im Wege stehen. In dem Falle kannst
        Du ggf versuchen, Dein Recht per Klage durchzusetzen. Dann
        entscheidet der Richter.


        Gruß,
        LeoLo

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Autsch

      Hi! -- Nein. es sind 15,33 (13 aus dem Jahr 2003 und 2,33 aus
      2004) und gerundet wird dann nicht. Sollte Deinem
      Uralubsantrag stattgegeben werden, sind es 17,67 und dann wird
      auf 18 gerundet. Du müßtest also eigentlich 18 Tage
      Urlaub beantragen, um auf plusminus Null zu kommen.

      Hoppala - da hätte ich mir wohl doch besser ALLE Daten durchlesen sollen - nicht nur die letzte Zahl....

      Naja - shit happens


      Gruß
      Guido

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