Resturlaub zw. Mutterschutz & Elternzeit ?
Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2003
Hallo ihr Wissenden,
ich bin mit Zwillingen schwanger und stehe in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 31.12.2004 endet. Mein Mutterschutz beginnt am 20.09.03, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 02.11.03.
Im Moment bin ich krank geschrieben und bekomme im Anschluss Beschäftigungsverbot, so dass ich bis zur Geburt bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten werde. Im Anschluss an den 12wöchigen Mutterschutz nach der Geburt (bis 25.01.04) werde ich bis zum Ende meines Arbeitsvertrages Elternzeit beantragen. Somit kann ich vor der Geburt meinen Resturlaub nicht mehr nehmen und die Möglichkeit, den Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit zu nehmen, ist auch nicht gegeben.
Pro Jahr stehen mir 28 Tage Erholungsurlaub zu (pro Monat: 2,33). 15 Tage habe ich in diesem Jahr bereits genommen. Da verbleiben bei einem Urlaubsanspruch bis zum 25.01.04 noch 14,88 Tage.
1. Frage: Werden die 14,88 Tage automatisch auf 15 Tage gerundet?
Da ich mir den Urlaub nicht ausbezahlen lassen möchte, da sich das finanziell nicht lohnt, plane ich, diesen Resturlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, also ab 26.01.04 für 14 bzw. 15 Tage (je nachdem, wie gerundet wird).
2. Frage: Muss mein AG dem zustimmen oder kann er meinen Antrag auch ablehnen?
3. Frage: Für die Zeit des Urlaubs bekomme ich doch weiterhin mein volles Gehalt gezahlt?
Elternzeit würde ich ab 13.02. bzw. 14.02.04 beantragen.
4. Frage: Ab wann kann ich Erziehungsgeld beantragen, ab dem Beginn der Elternzeit oder ab der Geburt meiner Zwillinge?
Es grüßt es eine ratlose
Dany
