Hallo!
Die Freundin meines Bruders wohnt nach Streitigkeiten mit ihren Eltern seit ca. einem halben Jahr bei uns.
Da sie im Februar 18 wurde stellte sie einen Antrag auf Unterhalt.
Da sie aber noch 4 minderjährige Geschwister hat, welche noch zu Hause leben,
kann angeblich für sie kein Unterhalt gezahlt werden. Der Selbstbehalt ihrer Mutter ist zu niedrig um Unterhalt leisten zu können, so kommt nur noch der Vater in Frage.
Meine Frage: Ist es rechtens, dass sie keinerlei Unterhalt erhält, oder hat sie einen Anspruch auf einen Teil?
Vieleicht hat jemand eigene Erfahrungen mit diesem Thema und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus,
Nach BGB sind die Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Es gibt aber auch Situationen, in den es unbillig wäre, Unterhalt zu verlangen, z.B. wenn das volljährige Kind sich weigert, zu arbeiten. Unterhalt kann jedoch nur geleistet werden, wenn der Unterhaltspflichtige auch leistungsfähig ist. Er hat zunächst einmal einen Mindestselbstbehalt, und wenn noch andere, minderjährige Kinder da sind, werden diese natürlich auch berücksichtigt. Das Einkommen müsste schon ziemlich hoch sein, wenn da noch was für die volljährige Tochter abfallen soll. Warum arbeitet sie denn nicht, um ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen?
Hallo
Sie macht gerade ihr Abitur, da bleibt keine Zeit für einen Job, aber jetzt soll sie noch zu Medikamenten zuzahlen, da ihre Eltern zusammen über 5000,- DM verdienen.
Das hebt sich ja gegenseitig auf.
Ich hoffe Du kannst uns mehr helfen.
cu
Michael Zimmermann
Wenn sie noch in der Ausbildung ist, sind ihre Eltern auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Es ist aber ihnen überlassen, in welcher Form sie den Unterhalt sicherstellen. Sie können ihr auch freies Wohnen und Essen anbieten, damit haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan.
Notfalls muss deine Freundin Sozialhilfe beantragen. Ob sie die kriegt, weiß ich nicht, das kann ich von hier aus nicht beurteilen, aber wenn, dann wird sich das Sozialamt um die Unterhaltsansprüche kümmern.