Unfall in der Fahrgemeinschaft

Hallo allerseits,

wie ist das bei einer Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit: Der Fahrer baut einen Unfall, schuldhaft, ohne Insassenunfallversicherung. Die Mitfahrer werden verletzt, der Fahrer verklagt. Hilft dem Fahrer da die Berufsgenossenschaft, der Arbeitgeber oder sonst jemand weiter oder muß er wirklich allein haften? Ich meine, ist doch der Arbeitsweg und da läuft doch sonst auch einiges anders als beim Unfall in der Freizeit.

bye
Micha

Hi,

bei so einem Unfall auf dem Arbeitsweg tritt grundsätzlich die Berufsgenossenschaft ein.

Bei Fahrgemeinschaften kannst Du sogar Umwege auf dem Arbeitsweg machen, während du sonst nur auf dem kürztesten, schnellsten oder sichersten Weg fahren dürftest.

Es ist also zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber des Verunfallten so schnell wir möglich eine Unfallanzeige an seine BG erstellt. Wenn der es nicht macht, schriftlich (Einscheiben mit Rückschein) dazu auffordern. wenn du den Namen der BG kennst (z.B. weil du auch dort arbeitest, kannst du dort auch mal selber anrufen. (Alle Anschriften der BGen auf http://www.hvbg.de)

Die Klage hätte m.e. gar nicht angenommen werden dürfen, da der Geschädigte bei Arbeitsunfall (Arbeitswegeunfall ist gleichgestellt) ausschließlich Ansprüche gegen die BG und nicht gegen den Fahrer hat.

Die BG kann sich ihr geld per regress zurückholen, wenn dem Fahrer Vorsatz oder grob Fahlässigkeit nachgewiesen wird (z.B. Alk am Steuer).

Andreas

Hi Andreas,

danke für die umfangreiche Info. Hat mich beruhigt. Ich wollte für mich nur wissen, welchen Grund eine Insassenunfallversicherung hat und das hier wäre ein Grund für mich gewesen.

bye
Micha

H Micha,

Insassenunfallversicherung. Die Mitfahrer werden verletzt, der
Fahrer verklagt.

Mein Kenntnisstand ist, daß die Verletzungen der Mitfahrer von der Auto-Haftpflicht gedeckt werden, so es kein Arbeitswegeunfall ist.

Wer besseres Wissen hat, möge mich korrigieren

Tom

hast schon recht
Hallo Tom,

das stimmt schon, was du sagst. Ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem nach dem Unfall der Frau (als Beifahrerin des Verursachers) Schmerzensgeld von der Haftpflicht zugesprochen wurde. Alles andere hätte eine unzulässige Benachteiligung von Familienmitgliedern bedeutet.

Bei einem Unfall ist es egal, ob das Opfer sich im Wagen des Verursachers befindet oder nicht. Der Fahrer haftet dafür und diese Haftung wird von der Kfz-Haftpflicht übernommen.

Gruss, Niels

Hallo!

Nur mal so aus Interesse:

Wenn die Haftpflicht auch für die Insassen haftet, warum schliesst man dann eigentlich eine Insassenversicherung ab?

Und können die Insassen den Fahrer trotzdem auf Schmerzensgeld oder was-auch-immer verklagen?

Gruß
(Woly)

Einziger Sinn der Unfallversicherung:
Keiner!
Sie wurde mal eingeführt, weil früher Familienmitglieder, die im Auto mitfuhren, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hatten.
Seitdem das jedoch geändert wurde, hat sie Ihren Sinn verloren und ist nur noch ein nettes Zusatzgeschäft von Versicherungen, die sie trotzdem noch weiter vertreiben.
Jeder der im Auto mitfährt und geschädigt wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.

So bestätigt übrigens auch von einem Versicherungsvertreter beim Smalltalk auf dem Stuhl bei Günther Jauch vor 10 Mio. Zuschauern.

Gruß

Markus

Hallo!

Wenn die Haftpflicht auch für die Insassen haftet, warum
schliesst man dann eigentlich eine Insassenversicherung ab?

für nix (naja, es gibt vielleicht etwas mehr Geld). Aber der Versicherungsvertreter deines Vertrauens wird das nicht gerade herausschreien.

Und können die Insassen den Fahrer trotzdem auf Schmerzensgeld
oder was-auch-immer verklagen?

Natürlich. Da aber die Haftpflicht für die Bezahlung des Schmerzensgeldes zuständig ist, werden sich die Insassen mit der Versicherung und deren Rechtsanwälten herumschlagen müssen.

Gruss, Niels