!!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

Von: , Frage gestellt am So, 5. Mär 2000

Hallo zusammen,
ich schreibe im Namen meines Bruders der in der Schweiz lebt und ein Problem hat. Vor ungefähr einem Monat hat er ein Downhillbike verkauft. Der Käufer war 2 volle Tage bei meinem Bruder zu Besuch und hat das Bike ausgiebig probegefahren. Außerdem hatte er die Gelegenheit das Bike gründlich in Augenschein zu nehmen. Er war voll und ganz zufrieden und man einigte sich auf einen Preis von 1700 Franken.
2Wochen später erhielt mein Bruder einen Anruf des Käufers, in dem dieser ihm mitteilte, es sei ein Mängel an einem Bauteil des Bikes aufgetreten. Der Käufer verlangte von m.Bruder, er solle für die Reparatur aufkommen. Weiter erklärte der Käufer, daß- bis auf die Bremsen- alles an dem Bike miserabel sei. Da die Bremsen einen Wert von ca. 800 Franken hätten und er bereit sei 200.- mehr zu bezahlen verlangt der Käufer 700.- zurück. Des lieben Friedens willen hat mein Bruder das Angebot gemacht 300.- zurückzuzahlen,ist aber nicht bereit mehr zu leisten.
Der Käufer droht nun-schließlich sei er Jurastudent-mit rechtlichen Schritten.
Nun meine Fragen: Gilt in diesem Fall nicht der Leitsatz "gekauft wie gesehen", zumal das Bike ja ausgiebig getestet und untersucht wurde?
Wer garantiert, daß der Defekt nicht in den 2 Wochen verursacht wurde?
Der Defekt wurde wohl in einer Werkstatt festgestellt und hätte der Käufer die 2 Tage Probefahrt nicht nutzen müssen, um es untersuchen zu lassen anstatt hinterher zu kommen?
Wenn der Defekt angeblich erst von einer Fachwerkstatt festgestellt wurde und mein Bruder von diesem Defekt gar nichts wusste bzw. nichts wissen konnte (der Käufer ist ein größerer Kenner als mein Bruder), muß er dann Schadenersatz zahlen?
Kann mir jemand nen Tip geben, wie mein Bruder die lästigen und schon schikanösen Anrufe des Käufers loswerden kann und wer jetzt letztlich im Recht ist?
Für eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar, da mein Bruder in Kürz für mehrere Monat nach Amerika geht und das Problem natürlich vorher aus der Welt schaffen möchte.
Vielen Dank im Voraus,
Kissi

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

    leider kenne ich nicht das schweizer Recht, nach dem deutschen Recht gäbe es für Deinen Bruder keine Probleme. Ich vermute sehr stark, daß der Jurastudent Profilierungsneurose hat und meint auf diese Weise könne er das Rad mehr oder minder kostenlos bekommen. Es ist nunmal so, daß manche Jurastudenten dazu neigen, ihre unvollkommenen Kenntnisse an Laien ausprobieren zu müssen (ich war auch mal Jura-Student, drum schreibe ich aus Erfahrung!). Ein Tip. Stelle, wenn Du hier keine ausreichende Antwort bekommst, die Frage beim Forum Deutsches Recht. Vielleicht liest hier ein Schweizer den Text mit. die Url lautet: http:/www.recht.de (dann durchklopfen und als Gast oder auch gleich registriert frage. Belege aber das richtige Forum!

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

      leider kenne ich nicht das schweizer
      Recht, nach dem deutschen Recht gäbe es
      für Deinen Bruder keine Probleme.
      Da hast du leider unrecht.
      Ich wurde nach deutschem Recht in einem gleichen Fall nach zwei Jahren durch zwei Instanzen ...... Nein, ich sollte verurteilt werden und konnte mich mit einem Vergleich aus der Affäre ziehen.

      Hier in Deutschland ist Recht nicht immer gleich und hängt viel von der Lust und Laune der Richter oder Anwälte bzw dem Interesse des Anwalts und seinen Verbindungen ab.

      Ich kann dir das in etlichen Fällen belegen.
      Ich war leider immer jemand, der Schwierigkeiten anzog und dir, als ehemaliger Jury-Student, würde sich sicher der Magen umdrehen, wenn ich dir ein paar meiner Fälle aus meiner Vergangenheit erzählen würde, die teilweise zu 100% GEGEN geltendes Recht vor Gericht ausgegangen sind.

      Winfried

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

    Auch ich kenne das Schweizer Recht nicht, aber ich nehme mal an, dass man für gebrauchte Artikel keine Gewährleistungspflicht hat, außer, wenn man im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart hat. Da der Käufer das Rad ausgiebig getestet hat, kann er doch hinterher nicht ankommen und einen Teil des Geldes zurückverlangen. Ich würde mir davon überhaupt nichts annehmen. Und wenn dein Bruder erst in Amerika ist, hat er doch seine Ruhe vor dem Typ. Ich würde keinen Pfennig zurückzahlen!

    Gruß,
    Delia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

      Auch ich kenne das Schweizer Recht nicht,
      aber ich nehme mal an, dass man für
      gebrauchte Artikel keine
      Gewährleistungspflicht hat,
      Das ist falsch.
      Auch beim Gebrauchtfahrzeugverkauf von Privat nach Privat ist ein halbes Jahr Gewährleistung Pflicht.
      Das kann aber vertraglich ausgeschloßen werden.

      Winfried

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

    Hallo Delia und Klaus,
    vielen Dank für Eure schnelle Antwort und auch für den Tip mit dem Forum recht.de!
    Da einhellig die Meinung herrscht, daß mein Bruder im Recht ist, wird er nun auch seine Offerte mit den 300.- zurückziehen und es gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
    Also vielen Dank nochmal,
    Kissi

  4. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: !!!Dringend!!!Probleme nach Verkauf

    Hallo armer Hund,

    Gehe mal auf meine Homepage http://home.t-online.de/home/winfried.thamm und suche da mal den Artikel über Grauimport raus.

    Ich verkaufte mein Motorrad und der Käufer hat nach ausgiebiger Probefahrt höchst erfreut mein Motorrad gekauft und rief noch am gleichen Tag an, da wären hier Mängel und dort Mängel und irgendwie wäre er total unzufrieden und er wollte einen drastischen Preisnachlaß.
    Mein Motorrad war im absoluten Neuzustand und ich verweigerte den Preisnachlaß, vor allem auch deswegen, weil diese Mängel gar nicht vorhanden waren.

    Ich wurde dann durch zwei Instanzen über zwei Jahre hinweg verklagt.
    In der ersten Instanz gewann ich, weil die Mängel nicht da waren.

    Der andere legte Widerspruch ein, ging in die nächste Instanz und dort sagte der Richter, er hebt den Kaufvertrag auf und ich müßte mein Motorrad gegen Rückgabe des vollen Preises zurück nehmen und neu klagen wegen Wertverlust.

    Aus diesem Mist konnte ich mich nur noch dadurch retten, das ich "freiwillig" dem anderen ein drittel des Kaufpreises zahlte, damit er mich in Ruhe lies.
    Das deckte zwar nicht seine Kosten, aber damit war er zufrieden.

    Im nachhinein möchte ich nur mal wissen, was ihm das gebracht haben soll............

    Winfried

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