Schadensersatzforderung
Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Aug 2003
Hallo,
eine Bekannte von mir hat neulich ihren Mann bei einem Stadtfest erwischt, als er sich mit seiner Geliebten getroffen hat. Bei einer kleinen Auseinandersetzung hat sie der Geliebten die Brille vom Gesicht gezogen und beschädigt. Zwei Wochen später bekam sie Post vom Anwalt der Geliebten. Dieser fordert den Rechnungsbetrag einer neuen Brille. Angeblich hat die Geliebte einen Nasenbeinbruch erlitten. Ein ärztliches Attest halte ich für ausgeschlossen, da sie zwei Tage nach dem Vorfall ohne erkennbare Verletzung oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz war. Laut Aussage der Geliebten hätte meine Bekannte ein Bierglas nach ihr geworfen und sie am Kopf getroffen. Seltsamerweise hat sie aber, wie bereits beschrieben, keine erkennbaren Verletzungen – Scherben waren auch keine am Tatort. Nun meine Fragen:
Muss die betrogene Ehefrau eine NEUE Brille bezahlen, obwohl sie eine ALTE Brille beschädigt hat?
Kann man eventuelle weitere Forderungen oder Spätfolgen wirksam ausschließen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Markus BvG
