sind folgende Nebenkosten zulässig ???
Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000
darf der Vermieter einer Wohnung folgende
Nebenkosten in die Jahresabrechnung des Mieters in Rechnung stellen :
- Anteil an die Anschaffungen von Gartenbank, Komposter
und Wärmezähler (für die Heizungsanlage)
- Anteilige Kosten für die Reparatur von einem Türschloss (Hauseingang)
- anteilige Kosten für Malerarbeiten (an der Tiefgarage der Mietwohnung), Kosten für das Abstrahlen der Tiefgaragenauffahrt
Vielen Dank im Voraus !!!!
