sind folgende Nebenkosten zulässig ???

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

darf der Vermieter einer Wohnung folgende
Nebenkosten in die Jahresabrechnung des Mieters in Rechnung stellen :

- Anteil an die Anschaffungen von Gartenbank, Komposter
und Wärmezähler (für die Heizungsanlage)

- Anteilige Kosten für die Reparatur von einem Türschloss (Hauseingang)

- anteilige Kosten für Malerarbeiten (an der Tiefgarage der Mietwohnung), Kosten für das Abstrahlen der Tiefgaragenauffahrt

Vielen Dank im Voraus !!!!

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