Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

Hallo,
mit großen interesse habe ich die Frage " aus Versehen Schwester geheiratet" und die diversen Antworten gelesen.
Meine Frage jetzt aber: wer kann mir den Unterschied zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde erklären ? Weder ich noch meine Tochter (ledig geboren ) sind im Besitz einer Abstammungsurkunde.
Heißt das, daß weder sie noch ich jemals werden heiraten können, da wir unsere Abstammung ( von wem überhaupt ?)nicht nachweisen können ?
Außerdem erinnert mich der Begriff der " ABSTAMMUNG " fatal an die Praktiken des 3. Reiches, von wegen Rassegesetze und so.
Gruß Carmen

Hi Carmen,

die Abstammungsurkunde dient nur zum „Nachweis“ der „richtigen“ Eltern.
Sie kann jederzeit beim Geburtsstandesamt angefordert werden.
Hinsichtlich mancher Begriffe im deutschen Recht gebe ich Dir recht, aber es gibt ja auch noch geltende Gesetzte aus Urzeiten…

MfG
Undine

die Abstammungsurkunde dient nur zum
„Nachweis“ der „richtigen“ Eltern.

und nochmal der Hinweis:
in den Abstammungsurkunden meiner beiden Kinder stehen eben NICHT die RICHTIGEN Eltern!!!
… sondern nur die Mutter!!!
Ayla…mit offensichtlich geklonten Kids…

Also, sollte das Kind adoptiert sein, stehen in der Geburtsurkunde die Adoptiveltern (oder nur Adoptivvater/-Mutter), in der Abstammungsurkunde stehen aber dann die LEIBLICHEN Eltern (leiblicher Vater/Mutter).
Wenn nun in den AU Deiner KInder nur die Mutter steht, bedeutet das, daß Du den Namen des Vaters nicht genannt hast oder er die Vaterschaft nicht anerkannt hat. Solltest Du heiraten und der Ehepartner adoptiert nun Deine Kinder (andere rechtslage für z.B. Erbrecht), kommt sein Name in die Geburtsurkunde.

MfG
sani

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn nun in den AU Deiner KInder nur die
Mutter steht, bedeutet das, daß Du den
Namen des Vaters nicht genannt hast oder
er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.

… wir waren sogar gemeinsam beim Standesamt zur Anmeldung der Kids…
*nurmalsosag*
Ayla