Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

Hallo,
mit großen interesse habe ich die Frage " aus Versehen Schwester geheiratet" und die diversen Antworten gelesen.
Meine Frage jetzt aber: wer kann mir den Unterschied zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde erklären ? Weder ich noch meine Tochter (ledig geboren ) sind im Besitz einer Abstammungsurkunde.
Heißt das, daß weder sie noch ich jemals werden heiraten können, da wir unsere Abstammung ( von wem überhaupt ?)nicht nachweisen können ?
Außerdem erinnert mich der Begriff der " ABSTAMMUNG " fatal an die Praktiken des 3. Reiches, von wegen Rassegesetze und so.
Gruß Carmen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

    Hi Carmen,

    die Abstammungsurkunde dient nur zum "Nachweis" der "richtigen" Eltern.
    Sie kann jederzeit beim Geburtsstandesamt angefordert werden.
    Hinsichtlich mancher Begriffe im deutschen Recht gebe ich Dir recht, aber es gibt ja auch noch geltende Gesetzte aus Urzeiten...

    MfG
    Undine

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re^2: Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

      die Abstammungsurkunde dient nur zum
      "Nachweis" der "richtigen" Eltern.
      und nochmal der Hinweis:
      in den Abstammungsurkunden meiner beiden Kinder stehen eben NICHT die RICHTIGEN Eltern!!!
      ... sondern nur die Mutter!!!
      Ayla.....mit offensichtlich geklonten Kids...

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

        Also, sollte das Kind adoptiert sein, stehen in der Geburtsurkunde die Adoptiveltern (oder nur Adoptivvater/-Mutter), in der Abstammungsurkunde stehen aber dann die LEIBLICHEN Eltern (leiblicher Vater/Mutter).
        Wenn nun in den AU Deiner KInder nur die Mutter steht, bedeutet das, daß Du den Namen des Vaters nicht genannt hast oder er die Vaterschaft nicht anerkannt hat. Solltest Du heiraten und der Ehepartner adoptiert nun Deine Kinder (andere rechtslage für z.B. Erbrecht), kommt sein Name in die Geburtsurkunde.

        MfG
        sani [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^4: Abstammungsurkunde-Geburtsurkunde

          Wenn nun in den AU Deiner KInder nur die
          Mutter steht, bedeutet das, daß Du den
          Namen des Vaters nicht genannt hast oder
          er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
          .... wir waren sogar gemeinsam beim Standesamt zur Anmeldung der Kids....
          *nurmalsosag*
          Ayla

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