Rechtsberatung

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000

Hallo zusammen!

Vor einiger Zeit kam die Frage auf, ob Rechtsberatung im Web erlaubt ist oder nicht bzw. wie der Stand der Dinge hierzu ist. Ich habe nochmal versucht das ganze kurz und prägnant zusammenzufassen:

Rechtsberatung bei Rundfunk und Presse (und somit auch im Web, also auch bei wer-weiss-was) ist nicht erlaubt,
wenn diese konkrete rechtliche Hinweise bzw. Ratschläge enthält.
Erlaubt ist nur eine Rechtsberatung (dh Stellungnahmen) zu abstrakten Rechtsfragen (das kennt man sehr oft aus
dem TV bei bspw. Fragen zum Mietrecht etc.). Desweiteren darf keine Parteinahme ergriffen werden, da dies dann
auch wiederum keine Rechtsberatung zu abstrakten Rechtsfragen darstellt, sondern der Beratende direkt Position
bezieht.
Sollte jemand auf abstrakte rechtliche Fragen antworten, dann ist es sehr hilfreich bzw. empfehlenswert den
Hinweis zu geben, daß keine konkrete Rechtsberatung erfolgt.

Ich denke mir, daß dies im Verbund mit der schon bekanntgegebenen pdf-Datei
(http://www.nomos.de/nomos/zeitschr/zum/pd...) , welche ich Interessierten gerne auch als .doc (Word) schicken
kann, Erklärung genug bieten sollte.
Sollten Fragen zu bestimmten Fällen bestehen oder zu diesem Thema -> einfach ne Mail ans Team/mich. Dann
werden wir uns drum kümmern.

Gruß
Christoph

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Kleine Korrektur

    Hi Christoph :o)

    Dazu ist noch zu erwähnen, daß dies nur für Laien gilt.

    Zugelassene Rechtsanwälte bzw. Patentanwälte können selbstverständlich auch im web zu konkreten Fragen Stellung nehmen.

    °wink°

    Tiger

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re: Kleine Korrektur

      Hi Tiger,

      das ist auch wieder nur halb richtig. Wenn ein Rechtsanwalt Rechtsberatung macht, dann darf er das zwar, muß aber eine Rechnung schreiben ;-))). Laut der Rechtsanwaltskammer darf ein Rechtsanwalt eine Rechtsanwaltsdienste nicht kostenlos abgeben, sonst kriegt er Ärger mit der Rechtsanwaltskammer. Jedenfalls hat mir das ein sehr enger Freund so erzählt, der selbst seit 17 Jahren Rechtsanwalt ist... er sollte es also wissen, könnte man annehmen ;-)))

      greetings, Nena

      • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
        Re^2: Kleine Korrektur

        Hi Nena,

        natürlich hast Du, für Deutschland, recht.
        Ob das auch für den Tiger aus Österreich gilt, wird er am besten wissen.
        Übrigens gilt das auch für "unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen", also für das Brett "Steuern".

        MfG
        Undine

      • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
        Re^2: Kleine Korrektur

        Hi!

        auch nur zum Teil richtig ;o))

        Rechtsberatung darf und wird auch kostenlos gemacht!
        Die andere REgelung gilt erst, sobald der Rechtsanwalt aktiv tätig wird....

        Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^2: Kleine Korrektur

        Huhu Nena °grins° das ist auch wieder nur halb richtig.
        Wenn ein Rechtsanwalt Rechtsberatung
        macht, dann darf er das zwar, muß aber
        eine Rechnung schreiben ;-))).
        Auch das ist wiederum nur halb richtig °lach° Erstberatungen sind kostenlos (zumindest ist das hier bei uns so) und deswegen gibt´s auch keinen Ärger mit der Kammer. Allerdings müßte aus der Antwort auch hervorgehen, daß hier ein zugelassener Anwalt die Beratung durchführt, das vergaß ich zu erwähnen °schäm°.

        °wink°

        Tiger

  2. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Da steh ich nun...

    ... ich armer Tor und bin so klug, als wie zuvor.

    Hallo Christoph,

    Deine AW ist unbefriedigend.
    Der Kern der Frage war doch eher, wie es sich in Foren wie diesem verhält.
    Weiterhin macht Ihr Euch wohl der "Beihilfe" schuldig, da über den Experten-Suchdienst immer konkrete Fragen gestellt werden.

    Der Link funktioniert übrigens nicht, weil unvollständig.

    MfG
    Undine
    *dieversuchtsichvomSteuerbrettfernzuhalten*

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