Zu recht festgehalten?

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Aug 2003

Hallo Gemeinde!

Einer Bekannten und ihrer Freundin ist neulich folgendes passiert, was ich eigenartig finde:

Die Bekannte R. war mit ihrer Freundin M. (beide um die 19 Jahre alt)und einigen Teenies in der Münchner Fußgängerzone. M. betreut eine Jugendgruppe des sog "Freibundes" (wie Pfadfinder, sehr konservativ, aber wohl nicht rechtsradikal, zumindest habe ich bei meinen Recherchen nichts dazu gefunden).

Die Gruppe stand zusammen, als zwei Zivil-Beamte M. ansprachen, ihr Anhänger an der Halskette sei ein verbotenes Symbol, die Stadt München bestehe in einem solchen Fall auf Anzeige und sie müsse mitkommen. Ich habe herausgefunden, dass es sich bei dem Symbol um die sog "Lebensrune" handelt.

M. wurde erkennungsdienstlich behandelt, durfte 1 Telefonat führen und wurde danach in eine Zelle gebracht. Den Kindern und R. wurde gesagt, sie könnten M. nach zwei Stunden bei der Polizei abholen.

Zwischenzeitlich wurde M. aber mit einer Obdachlosen verwechselt, so dass sie bis zum nächsten Morgen in der Zelle geblieben wäre, hätte sie nicht auf das Missverständnis aufmerksam gemacht. (das nur als Kuriosum am Rande...)

1. Sind alle Runen verboten? Ich dachte, nur das Hakenkreuz und das SS-Symbol?

2. Ist diese Lebensrune wirklich verboten und woher soll man das eigentlich wissen?

3. Kann die Polizei jemanden, der sonst harmlos ist (Mädchen, noch keine 20, nicht vorbestraft, keine Straftat etc) wegen sowas festhalten? Hätte es ein freundlicher Hinweis nicht getan?

Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend, habe versucht, die Vorgänge einfach und kurz darzustellen. Bitte um Antwort!

Monika

57 Antworten zu dieser Frage

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re: Erkennungsdientliche Maßnahmen

            Hallo,
            was passiert mit den angefertigten Fingerabdrücken, Fotos
            etc., wenn die Person identifiziert wurde und ihr keine
            Straftat angelastet werden kann ? Vermutlich müssen die nach
            Ablauf einer Frist wieder entsorgt werden (?).
            Richtig, es gibt bestimmte Fristen - weiß ich aber nicht aus dem Kopf. Bei reinen IDF - ED maßnahmen werden die Daten gar nicht gespeichert.


            Insbesondere, wie schnell läßt sich anhand digital gescannter Fingeradrücke
            ein flüchtiger Täter bundesweit ausfindig machen ? Ist das
            heute eine Sache von Stunden oder vergehen noch Tage ?
            Dazu sag´ich nix - das brauch keiner wissen ;)

            M.

    • Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Zu recht festgehalten?

      Hallo Ivo,

      sehr interessante Seite - aber da steht auch eindeutig, dass die "Lebensrune" nicht strafbar ist (drittletztes Symbol).

      Grüße
      Katharina

    • Antwort von nach 33 Minuten 1 hilfreich
      Re^2: Zu recht festgehalten?

      Danke, hab ich auch grad gefunden.
      Dürfen denn Symbole wie die Lebensrune überhaupt verkauft werden, wnen ihr Status unsicher ist? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Zu recht festgehalten?

        Danke, hab ich auch grad gefunden.
        Dürfen denn Symbole wie die Lebensrune überhaupt verkauft
        werden, wnen ihr Status unsicher ist?
        Ja dürfen sie, was nicht verboten ist, ist erlaubt, allerdings bestaht immer das risiko probleme mit der Polizei zu bekommen, da die Beamten ja nicht jede rune kennen können.
        Praktisch vergleich bar damit, dass man Puderzucker in kleinen Plasticktütchen mit sich rumschleppt.


        M.

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Runen

    Hi Monika,

    mein Mann und ich waren unlängst auf dem Kaltenberger Ritterturnier, also etwas, das garantiert weder rechtsradikal noch sonstwie anrüchig ist. Und dort verkauften in diversen Buden mehrere Leute Runen, und zwar als einzelne Buchstaben, die an Lederbändchen baumelten.

    Also illegal kann doch sowas nicht sein.

    Viele Grüße
    Anni

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Lebensrune verboten?????

    Hallo Monika und alle anderen hier,
    wenn die Lebensrune verboten ist, so haben wir es hier wohl entweder mit einem Kuriosum zu tun, oder aber mit den allseits bekannt übereifrigen Münchner Polizisten. Ein Kuriosum deshalb, da die Lebensrune Teil des Wappens des 5.Marinefliegergeschwaders in Kiel ist (siehe http://www.mfg5.de/geschichte/wappen/blasionierung.htm ).
    Auch hier in HH kann man diese Runen in jedem Schicki-Micki Laden frei käuflich erwerben.
    Gruss Sebastian



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