Ratgeber zu Zu recht festgehalten?
Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Aug 2003
Hallo Gemeinde!
Einer Bekannten und ihrer Freundin ist neulich folgendes passiert, was ich eigenartig finde:
Die Bekannte R. war mit ihrer Freundin M. (beide um die 19 Jahre alt)und einigen Teenies in der Münchner Fußgängerzone. M. betreut eine Jugendgruppe des sog "Freibundes" (wie Pfadfinder, sehr konservativ, aber wohl nicht rechtsradikal, zumindest habe ich bei meinen Recherchen nichts dazu gefunden).
Die Gruppe stand zusammen, als zwei Zivil-Beamte M. ansprachen, ihr Anhänger an der Halskette sei ein verbotenes Symbol, die Stadt München bestehe in einem solchen Fall auf Anzeige und sie müsse mitkommen. Ich habe herausgefunden, dass es sich bei dem Symbol um die sog "Lebensrune" handelt.
M. wurde erkennungsdienstlich behandelt, durfte 1 Telefonat führen und wurde danach in eine Zelle gebracht. Den Kindern und R. wurde gesagt, sie könnten M. nach zwei Stunden bei der Polizei abholen.
Zwischenzeitlich wurde M. aber mit einer Obdachlosen verwechselt, so dass sie bis zum nächsten Morgen in der Zelle geblieben wäre, hätte sie nicht auf das Missverständnis aufmerksam gemacht. (das nur als Kuriosum am Rande...)
1. Sind alle Runen verboten? Ich dachte, nur das Hakenkreuz und das SS-Symbol?
2. Ist diese Lebensrune wirklich verboten und woher soll man das eigentlich wissen?
3. Kann die Polizei jemanden, der sonst harmlos ist (Mädchen, noch keine 20, nicht vorbestraft, keine Straftat etc) wegen sowas festhalten? Hätte es ein freundlicher Hinweis nicht getan?
Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend, habe versucht, die Vorgänge einfach und kurz darzustellen. Bitte um Antwort!
Monika
