Ratgeber zu Zu recht festgehalten?

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Aug 2003

Hallo Gemeinde!

Einer Bekannten und ihrer Freundin ist neulich folgendes passiert, was ich eigenartig finde:

Die Bekannte R. war mit ihrer Freundin M. (beide um die 19 Jahre alt)und einigen Teenies in der Münchner Fußgängerzone. M. betreut eine Jugendgruppe des sog "Freibundes" (wie Pfadfinder, sehr konservativ, aber wohl nicht rechtsradikal, zumindest habe ich bei meinen Recherchen nichts dazu gefunden).

Die Gruppe stand zusammen, als zwei Zivil-Beamte M. ansprachen, ihr Anhänger an der Halskette sei ein verbotenes Symbol, die Stadt München bestehe in einem solchen Fall auf Anzeige und sie müsse mitkommen. Ich habe herausgefunden, dass es sich bei dem Symbol um die sog "Lebensrune" handelt.

M. wurde erkennungsdienstlich behandelt, durfte 1 Telefonat führen und wurde danach in eine Zelle gebracht. Den Kindern und R. wurde gesagt, sie könnten M. nach zwei Stunden bei der Polizei abholen.

Zwischenzeitlich wurde M. aber mit einer Obdachlosen verwechselt, so dass sie bis zum nächsten Morgen in der Zelle geblieben wäre, hätte sie nicht auf das Missverständnis aufmerksam gemacht. (das nur als Kuriosum am Rande...)

1. Sind alle Runen verboten? Ich dachte, nur das Hakenkreuz und das SS-Symbol?

2. Ist diese Lebensrune wirklich verboten und woher soll man das eigentlich wissen?

3. Kann die Polizei jemanden, der sonst harmlos ist (Mädchen, noch keine 20, nicht vorbestraft, keine Straftat etc) wegen sowas festhalten? Hätte es ein freundlicher Hinweis nicht getan?

Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend, habe versucht, die Vorgänge einfach und kurz darzustellen. Bitte um Antwort!

Monika

57 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
              was ihr alles aus meinen Worten lest...

              ... Widerstand gegen die Staatsgewalt...
              ... Aufhetzen...
              ... sich verletzen...

              Muss ich auf's Revier mit?
              Nein, wenn ich es vor Ort gütlich, einfach und schnell schaffe - klar werde ich mich nicht weigern, wenn der Polizist nun einmal darauf besteht. Aber Freiheitsberaubung ist es dann immer noch nicht. Und von Widerstand schrieb ich eigentlich auch nix.

              Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen. Schade, dass da mancher so aggressiv bis eigenartig gepostet hat.

              Aber, nichts für ungut, wir debattieren ja nur, daher herzlichst
              Peter

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Der Grund - Identitätsfeststellung

        Der Grund ist ja die Identitätsfeststellung

        mfg Peter

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re: Der Grund - Identitätsfeststellung

          Hallo Peter!

          Ich meinte ohne Grund darf einen die Polizei auch nicht zur Identitätsfeststellung festnehmen.

          Gruß
          Tom

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Der Grund - Identitätsfeststellung

            Hallo Tom,

            nochmals: die Überprüfung der Identität ist keine Festnahme! Es ist eine Mitnahme zur Überprüfung. Siehe meine Antwort oben.

            Gruß Peter

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^3: Der Grund - Identitätsfeststellung

              Hallo!
              nochmals: die Überprüfung der Identität ist keine
              Festnahme!
              Nicht formell im Sinne der StPO, das ist richtig. Aber eine unzulässige Beschränkung des Grundrechts auf persönliche Freiheit iSd BVG zum Schutz der persönlichen freiheit und Art. 5 EMRK.

              In Österreich tue ich mir da leichter: lies mal VfGH VfSlg 1992/13.063.

              Gruß
              Tom

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Dann darf...

          hallo peter!
          bedeutet das, dass die polizei im grunde willkürlich oder zumindest nach ihrem eigenen freien ermessen menschen auf die wache beordern kann - zur identitätsfeststellung? bin da laie, deshalb frag ich nochmal nach...
          danke, monika! Der Grund ist ja die Identitätsfeststellung

          mfg Peter

          • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
            Identitätsfeststellung

            Hallo, bedeutet das, dass die polizei im grunde willkürlich oder
            zumindest nach ihrem eigenen freien ermessen menschen auf die
            wache beordern kann - zur identitätsfeststellung?
            ich habe Dir doch das Bayerische Polizeigesetz verlinkt. Im §12 findest Du Gründe, warum die Polizei die Identität feststellen kann. Die Formulierungen sind derart vage, daß der Normalbürger eigentlich keine Chance hat, Willkür nachzuweisen.

            Gruß,
            Christian

            • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
              unsinn da stpo maßnahme

              es war eine maßnahme der strafverfolgung, daher kommt ein landesgesetz nicht als ermächtigungsgrundlage in betracht.



              M.

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            jein...

            Die Polizei darf grundsätzlich bei Verdachtsmomenten, die ja vielfältig sein können ("auffälliges Verhalten", "verdächtiges Verhalten" usw.) die Identität einer Person überprüfen.

            a) vor Ort - du hast einen Pass oder Personalausweis dabei -> Polizei darf dann nicht ohne weiteren, wirklich begründeten Verdacht (zur Fahndung ausgeschrieben, offensichtlich gefälschter Ausweis...) die Person aufs Revier mitnehmen.

            b) Person hat keinen Ausweis dabei --> dann bleibt der Polizei ja nichts anderes übrig, als die Person solange in "Gewahrsam" zu halten, bis die Indentität ermittelt ist.

            Gruß Peter

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              ok, verstehe! :-)

              dann hatte sie wahrscheinlich keinen pa dabei...

              danke für die klare antwort! :-))

              monika [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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