Aufenthaltsrecht in Deutschland

Hallo,

weiß jemand, wie ein Nicht-EU-Bürger länger als die 3 Monate (Touristen-Visum) bleiben kann und darf ???
Man kann ja bestimmt schlecht zum Amt gehen und sagen „Hallo, ich möchte hier wohnen“.

Reicht da ein „Bürge“ oder muß sie gar mit einem Deutschen verlobt sein ???
Soweit wir wissen, braucht man ja ein Aufenthaltsrecht, bevor man hier arbeiten darf.

Wenn einer Tipps für diese Behördengänge hat, wäre das nett.

frag am besten dein zuständiges Ausländeramt

andrea

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Hallo Martin,

haufenweise Infos dazu findest du auf http://www.binational-in.de

Sorry für die Eigenwerbung,

    Michael