Hilfe - wir sitzen in der kalten Wohnung

Hallo zusammen!

Also ich hätte da folgendes Problem:

Unsere Wohnung liegt ganz oben, nämlich im 6. Stock. Seit ca. 4 Monaten gibt es immer mal wieder Probleme mit der Heizung, d.h. die Heizung geht nicht, oder nur sehr schwach. Das größte Proglem aber ist, daß die Luft der anderen Stockwerke (in der Heizung) oben bei uns landet und die Heizung gluckst und andere tolle Töne von sich gibt.

Jetzt hat unsere Hausverwaltung einen neuen Heizkessel einbauen lassen, weil wohl daher das Problem mit der vielen Luft kam.

Der Heizkessel ist nun drinne, aber bei uns oben ist immer noch zu viel Luft!!!

Wir haben dann die Heizungsfirma angerufen und neue Ventile einbauen lassen, da ja bei uns im 6. Stock die Luft entweichen soll. Die Hausverwaltung haben wir über die massiven Probleme in mehreren Briefen informiert und auch, daß wir die Heizungsfirma kommen lassen.

Jetzt kommt der Clou: Wir haben im Mietvertrag einen Klausel, daß wir Kosten an Heizung & Co. die durch Abnutzung/Verschleiß entstehen bis zum Betrag von 180,- DM pro Rechnung selber zahlen müssen. Aus diesem Grund kommt jetzt auch die Rechnung von der Hausverwaltung an uns zurück!!!

Können wir uns dagegen wehren??? Schließlich liegt es ja nicht an einer „normalen“ Abnutzung/Verdreckung, sondern es ist ganz klar, daß die viele Luft bei uns nur ankommt, weil der Heizkessel im Keller nicht in Ordnung ist…das kann doch nun echt nicht unser Problem sein, oder?

Außerdem haben wir in diesem Zeitraum von ca. 4 Monaten mehrere Tagen/Wochenenden in der kalten Wohnung verbracht, weil der Heizungsnotdienst nichts machen konnte, - können wir aus diesem Grund die Nebenkosten einmalig (als Entschädigung) einbehalten???

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, weil uns die Hausverwahltung langsam echt fertig macht.

Danke Antonia

Hi!

  1. die Miete könnt ihr nicht nachträglich mindern, ihr hättet sie vorher unter Vorbehalt zahlen müßen… eventuell ist dies noch für den letzten Monat machbar…

  2. Da der Heizkessel ein Problem der Allgemeinheit in eurem Falle ist müßt ihr selbstverständlich nicht alleine für die Kosten aufkommen. Eine Abnutzungserscheinung dürfte es hingegen doch sein!

  3. Für die Zukunft empfehle ich bei Mängeln sofort anzukündigen die Miete unter Vorbehalt zu zahlen…

Gruß

Bernd