Auto nach zwei Wochen noch nicht repariert

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003

Liebe Leute,

am 13.08.03 habe ich meinen PKW in einen KFZ-Meisterbetrieb (keine Vetragswerkstatt) gegeben und den Auftrag erteilt, die gebrochene Sitzschiene des Fahrersitzes zu reparieren (der Wagen ist nicht fahrbereit). Der Chef des kleinen Betriebes sagte mir, dass er einen genauen Termin für die Reparatur nicht nennen könne, weil er keinen Einfluß darauf habe, wann er das benötigte Ersatzteil zur Verfügung hätte; innerhalb einer Woche sei aber sicherlich spätestens alles "über die Bühne" gegangen.
Inzwischen sind mehr als zwei Wochen vergangen und ich habe meinen Wagen nach wie vor noch nicht wieder, weil er an das Ersatzteil immer noch nicht herangekommen ist. Einen weiteren Termin wollte er mir nicht benennen; ein zugesagtes Leihfahrzeug hat er mir bisher nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er das in Aussicht gestellt hatte.

Fragen:
1. Gibt es eine Frist, in der mein Auftrag erledigt sein muss; wenn ja welche und auf welcher rechtlichen Grundlage.
2. In welcher Form und auf welcher rechtlichen Basis kann ich den Betrieb ggf. in Regress nehmen?
3. Was könnt ihr mir vorschlagen, wie ich nun formal und juristisch sauber weiter vorgehen kann.

fragt ein für brauchbare Hinweise dankbarer

Ulrich

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Auto nach zwei Wochen noch nicht repariert

    Hi Ulrich,

    um es kurz zu machen, Du kannst da gar nichts machen, außer Dein Fahrzeug wieder abholen.
    Der Meister hat Dir gesagt, daß er nicht weiß wann er das benötigte Ersatzeil bekommt und er Dir deshalb keine Reperaturzeit nennen kann. Dies wußtest Du und hast dennoch den Auftrag erteilt. Aussagen wie "in einer Woche ist das sicher erledigt" sind wertlos, weil hier ausdrücklich nur eine Vermutung abgegeben wird.

    Aber zu Deinen Einzelfargen: 1. Gibt es eine Frist, in der mein Auftrag erledigt sein muss;
    wenn ja welche und auf welcher rechtlichen Grundlage.
    Ja, wenn eine vereinbart war - hier nicht der Fall. (Ausnahmefälle nehme ich ausdrücklich aus) 2. In welcher Form und auf welcher rechtlichen Basis kann ich
    den Betrieb ggf. in Regress nehmen?
    In keiner Form. 3. Was könnt ihr mir vorschlagen, wie ich nun formal und
    juristisch sauber weiter vorgehen kann.
    Frist setzen zu der die Reperatur erledigt sein muß, ansonsten vom Vertrag zurücktreten. Achtung: Holst Du einfach so Dein Auto wieder ab, kann der Betrieb seinerseits u.U. Schadensersatz fordern (z.B. wenn er das Ersatzteil bezahlen muß) fragt ein für brauchbare Hinweise dankbarer
    Daß die Hinweise brauchbar waren (in Deinem Sinne) bezweifele ich, dafür enthalte ich mich auch weiterer Kommentare zu Deinen Vorstellungen über Geschäftsbeziehungen...

    Viele Grüße
    Stefan

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