Auto nach zwei Wochen noch nicht repariert
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003
Liebe Leute,
am 13.08.03 habe ich meinen PKW in einen KFZ-Meisterbetrieb (keine Vetragswerkstatt) gegeben und den Auftrag erteilt, die gebrochene Sitzschiene des Fahrersitzes zu reparieren (der Wagen ist nicht fahrbereit). Der Chef des kleinen Betriebes sagte mir, dass er einen genauen Termin für die Reparatur nicht nennen könne, weil er keinen Einfluß darauf habe, wann er das benötigte Ersatzteil zur Verfügung hätte; innerhalb einer Woche sei aber sicherlich spätestens alles "über die Bühne" gegangen.
Inzwischen sind mehr als zwei Wochen vergangen und ich habe meinen Wagen nach wie vor noch nicht wieder, weil er an das Ersatzteil immer noch nicht herangekommen ist. Einen weiteren Termin wollte er mir nicht benennen; ein zugesagtes Leihfahrzeug hat er mir bisher nicht zur Verfügung gestellt, obwohl er das in Aussicht gestellt hatte.
Fragen:
1. Gibt es eine Frist, in der mein Auftrag erledigt sein muss; wenn ja welche und auf welcher rechtlichen Grundlage.
2. In welcher Form und auf welcher rechtlichen Basis kann ich den Betrieb ggf. in Regress nehmen?
3. Was könnt ihr mir vorschlagen, wie ich nun formal und juristisch sauber weiter vorgehen kann.
fragt ein für brauchbare Hinweise dankbarer
Ulrich
