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Re^3: Fahrerflucht ?
Hallo Walter,
dann wünsche ich Dir viel Erholung und bestes Wetter. Es handelt sich doch nicht um einen Betriebsausflug?
Du hast ja recht, meine Ausführungen waren sträflich knapp. Da ich aber geraten habe, zum Anwalt zu gehen, habe ich all das, was Du erzählt hast, dem Anwalt überlassen. Du hast sicherlich schon bei der Niederschrift Deines Artikels gemerkt, daß die Ausführungen von Rainer nicht reichen, um eine sachgerechte Auskunft zu geben. Man landet unwillkürlich in der Abfassung eines Lehrbuchs (wenn ..., dann ..., aber nur ...).
Ich ging von folgenden Prämissen aus: Der Unfall hat sich gerade ereignet. Rainer hat lediglich das Kennzeichen, hoffentlich den Autotyp, vielleicht die Polizei geholt. Rainer hat noch nie einen Unfall gehabt und steht jetzt etwas wie der Ochs vor dem Berge. In diesem Fall ist es nämlich gar nicht so einfach, zu seinem Recht zu kommen:
1) Rainer ruft bei der Polizei an und muß erfahren, daß er Auskunft nur nach Abschluß der Ermittlungen und nur über einen Rechtsanwalt bekommt. Was nun?
2) Rainer fragt beim Einwohnermeldeamt nach, und bekommt die Adresse des Halters. Er braucht aber Versicherung und Versicherungsnummer!
3) Rainer ruft den Halter an, der angesichts des ihm dräuenden Strafverfahrens zunächst jegliche Schuld von sich weist, und Versicherung und Versicherungsnummer nicht herausrückt.
4) Da war doch was? Ach ja. Der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg. Anrufen, besetzt, anrufen, besetzt, anrufen, besetzt ... Wie kommen eigentlich Anwälte immer so schnell an die Versicherung?
5) Versicherung ist herausgefunden (man hat in die Polizeiakte schielen können, während der Polizist bei der Zeugenvernehmung wie zufällig aus dem Raum gerufen wurde). Man schreibt die Versicherung an.
6) Die Versicherung schickt ein völlig unverständliches Formblatt - Skizze? Warum Skizze?
7) Nachdem Rainer alles ausgefüllt hat, und auch das mit dem Mietwagen, weigert sich die Versicherung den Mietwagen zu bezahlen. Auch die Auslagenpauschale von 50,- DM hält sie für weit übertrieben. Außerdem habe ihr Versicherungsnehmer (angesichts des dräuenden Strafverfahrens) angegeben, daß der Spiegel schon vorher abgerissen gewesen sei und er das Auto überhaupt nicht berührt habe. Man werde die Sache prüfen ...
8) Jetzt also zum Anwalt (wirst Du mir doch zustimmen, oder?). Der Anwalt schickt einen verwunderten Brief an die Versicherung. Die Versicherung schickt einen Scheck. Na also, warum nicht gleich so. Aber die ganzen Mietwagenkosten sind nicht drin, weil nach derundder Tabelle nur ein Mietwagen des Typs soundso genommen werden dürfe.
Bei einer Angelegenheit, bei der noch Halter und Versicherer herausgefunden werden müssen, ist die Einschaltung eines Anwalts sicherlich angebracht. Dann übernimmt der den ganzen Kram. Es geht ja nicht darum, mit Kanonen zu schießen, sondern keine Nerverei zu haben. Auch der Anwalt wird keinen Streit suchen, sondern nur das Verfahren durchziehen.
Der Anwalt stellt der Versicherung hierfür eine Rechnung in Höhe von etwa 100,- DM aus, wenn der Gesamtschaden unter 600,- DM ist. Er ist also billiger als ein Klempner, den man für einen tropfenden Wasserhahn holt. Selbst wenn Rainer den Anwalt selbst bezahlen muß, lohnt sich das, um von der obigen Nerverei verschont zu bleiben.
mfg
ralph