Kleine Anfrage zu Gerichtsurteilen

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2003
Hallo, wenn jemand ein ein Urteil mit Entscheidung über eine vorläufige Vollstreckbarkeit erhält, im Urteil kein Rechtsbehelf vermerkt ist, kann er dann Widerspruch einlegen oder muss er das Urteil einfach hinnehmen und sich fügen?

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