Völkerrecht
Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Sep 2003
Hi!
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mir den Vorwurf eines Doppel-Postings einfange (ich habe die Frage in ähnlicher Form bereits im Forum "Militärgeschichte" gestellt, dort aber nur wenige und inhaltlich nicht ganz überzeugende Antworten bekommen). Also:
Es gibt völkerrechtliche Vereinbarungen. Sind diese immer bi- bzw. multilateral oder haben sie selbstverpflichtenden Charakter?
Als Beispiel möchte ich auf die Haager Landkriegsordnung verweise (ist wohl das Paradebeispiel für eine völkerrechtliche Vereinbarung). Dort wird der Umgang mit Zivilisten, Gefangenen und Verwundeten geregelt. Im 2.Artikel heißt es aber, dass die HLKO nur zwischen Vertragspartnern gilt. Bedeutet das jetzt, dass ein Unterzeichner im Kriegsfalle mit einem Nichtunterzeichner sich nicht an die HLKO gebunden fühlen muss? Oder leitet sich nicht ein generelle humanitärer Anspruch daraus ab?
Interessant wird dies vor allem, weil sich nach dem Ersten Weltkrieg viele neue Staaten gebildet haben - oder seit den 60er Jahren mit dem Ende des Kolonialismus.
Gibt es dazu irgendwelche grundsätzlichen Stellungnahmen entsprechend qualifizierter Stellen oder Personen?
Grüße
Heinrich
