Fernabsatzgesetz - Reisen verbindlich??

Von: , Frage gestellt am So, 5. Okt 2003

Hallo zusammen,
heute kommt meine 1. Frag und ich bin gespannt auf die Antworten...

Ich habe eine Flugreise über das Internet gebucht. Ich habe also eine OnlineBuchung gemacht. In der Bestätigungsmail war nun die Rede von einer verbindlichen Buchung. Nun dachte ich eigentlich, dass ALLE über das Internet bestellten Sachen, Dienstleistungen nach dem Fernabsatzgesetz einem 2 Woche Rücktrittsrecht entsprechen. Gilt dies für Flüge / Reisen nicht? Eine Hinweis darauf habe ich aufjedenfall nirgends gefunden.

Gruss
Frank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 1 hilfreich
    Re: Fernabsatzgesetz - Reisen verbindlich??

    Hi Frank,

    m.W. gilt das Fernabsatzgesetz nur bei Warenkäufen - also Kaufverträgen. Bei Reisen schliesst Du aber entweder einen Beförderungsvertrag (Flugticket), einen Reisevertrag (Pauschalreise) sowie u.U. sogar noch einen Geschäftsbesorgungsvertrag (wenn ein Reisevermittler dazwischen ist).

    Das Fernabsatzgesetz soll ja auch den Kunden davor schützen, eine Ware zu kaufen die er nicht selbst überprüfen konnte da er sie "aus der Ferne" gekauft hat. Bei einer Reise kannst Du die Ware vorab ja sowieso nicht prüfen. Du kannst Dich lediglich auf Empfehlungen verlassen.

    Bye
    Rolf

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fernabsatzgesetz - Reisen verbindlich??

    Nun dachte ich
    eigentlich, dass ALLE über das Internet bestellten Sachen,
    Dienstleistungen nach dem Fernabsatzgesetz einem 2 Woche
    Rücktrittsrecht entsprechen. Gilt dies für Flüge / Reisen
    nicht? Eine Hinweis darauf habe ich aufjedenfall nirgends
    gefunden.
    Soweit ich weiss, sind Reisen und Lotterien davon ausgenommen.

    Ciao
    Kaj

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