Werkstattfusch
(Autor: Ѕ y l ν i а C z a r n e c k i, Frage gestellt am Mo, 6. Okt 2003)
Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier, hoffe ich verhalte mich richtig :)
Am Dienstag lief der Motor meines Autos (Fiat Punto) aufgrund eines Schadens an
der Wasserpumpe heiss und ging direkt in die Werkstatt, wo ich den Auftrag
erteilte, zu schauen, was nicht in Ordnung sei und dann entsprechende
Reparaturmassnahme vorzunehmen. Das geschah auch. Man teilte mir mit, das der
Zylinderkopf erneuert werden müsse und auch ein neuer Zahnriemen dran müsste.
Nachd er Reparatur konnte ich den Wagen am Donnerstag wieder abholen. Man sagte
mir noch, es sei alles in Ordnung und nichts zu beachten.
Am Freitag blieb mein Auto dann ohne Vorwarnung einfach stehn. Der ADAC kam und
sagte, der Zahnriemen sei gerissen. Er sähe auch, das am Auto etwas gemacht
wurde und auch ein neuer Zahnriemen drauf gewesen sein musste. Entweder sei
dieser schlecht montiert oder defekt gewesen. Als mögliche Folgeschäden sagte
man mir, könnte der komplette Motor etwas abbgekommen haben (Nockenwelle ...).
Der Wagen wurde wieder in die Werkstatt geschleppt, wo ich reklamierte. Der
Schaden wurde gecheckt und man rief mich an um mir mitzuteilen, das die
Nockenwelle komplett neu müsste. Der Schaden beliefe sich um ca 800 EUro. Ich
teilte mit, das ich von einem Folgeschaden durch den Defekten Zahnriemen
ausginge, worauf der Werkstattmeister mir mitteilte, das das nicht der Fall sei
und der Defekt an der Nockenwelle vom Heisslaufen des Motors herrührte und dann
der Zahnriemen uch nicht halten würde. Damit bin und war ich nicht einverstanden
und erteilte bis auf weiteres noch keinen Auftrag, die Reperatur vorzunehmen.
Wenn der Schaden durch das Heisslaufen käme, dann hätte die Werkstatt das
natürlich bemerken müssen, als er in der REperatur war. Dann hätte sich der
Schaden jedoch um ca 1500 Euro belaufen, was ein wirtschaftlicher Totalschaden
wäre, wo wir uns dann gründlich überlegt hätten, ob wir die Reparatur vornehmen
lassen. So haben wir jetzt eh shcon 500 Euro bezahlt und - so dachte man
vielleicht - nun würden wir auch den Rest noch vornehmen lassen. Oder aber, was
vielleicht noch wahrscheinlicher ist, der Schaden an der Nockenwelle entstand,
als versucht wurde, den Wagen ohne Zahnriemen zu starten (Vermutung des
ADACMannes ...).
Ich bin mir jetzt unsicher, wie ich weiter vorgehen sollte, da ich mir sicher
bin, das etwas so nicht stimmt und mich übers Ohr gehauen fühle, so dass ich
mich an Sie wende um Ihren Rat zu bekommen.
Ich werde mich wohl auch nochmal an einen Anwalt wenden, aber da brauche ich
erstmal die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung ... aber vielleicht
weiss einer, welches Fachgebiet der Anwalt haben sollte in so einem Fall.
Mit freundlichen Grüssen,
Sylvia CZarnecki
ich bin zum ersten Mal hier, hoffe ich verhalte mich richtig :)
Am Dienstag lief der Motor meines Autos (Fiat Punto) aufgrund eines Schadens an
der Wasserpumpe heiss und ging direkt in die Werkstatt, wo ich den Auftrag
erteilte, zu schauen, was nicht in Ordnung sei und dann entsprechende
Reparaturmassnahme vorzunehmen. Das geschah auch. Man teilte mir mit, das der
Zylinderkopf erneuert werden müsse und auch ein neuer Zahnriemen dran müsste.
Nachd er Reparatur konnte ich den Wagen am Donnerstag wieder abholen. Man sagte
mir noch, es sei alles in Ordnung und nichts zu beachten.
Am Freitag blieb mein Auto dann ohne Vorwarnung einfach stehn. Der ADAC kam und
sagte, der Zahnriemen sei gerissen. Er sähe auch, das am Auto etwas gemacht
wurde und auch ein neuer Zahnriemen drauf gewesen sein musste. Entweder sei
dieser schlecht montiert oder defekt gewesen. Als mögliche Folgeschäden sagte
man mir, könnte der komplette Motor etwas abbgekommen haben (Nockenwelle ...).
Der Wagen wurde wieder in die Werkstatt geschleppt, wo ich reklamierte. Der
Schaden wurde gecheckt und man rief mich an um mir mitzuteilen, das die
Nockenwelle komplett neu müsste. Der Schaden beliefe sich um ca 800 EUro. Ich
teilte mit, das ich von einem Folgeschaden durch den Defekten Zahnriemen
ausginge, worauf der Werkstattmeister mir mitteilte, das das nicht der Fall sei
und der Defekt an der Nockenwelle vom Heisslaufen des Motors herrührte und dann
der Zahnriemen uch nicht halten würde. Damit bin und war ich nicht einverstanden
und erteilte bis auf weiteres noch keinen Auftrag, die Reperatur vorzunehmen.
Wenn der Schaden durch das Heisslaufen käme, dann hätte die Werkstatt das
natürlich bemerken müssen, als er in der REperatur war. Dann hätte sich der
Schaden jedoch um ca 1500 Euro belaufen, was ein wirtschaftlicher Totalschaden
wäre, wo wir uns dann gründlich überlegt hätten, ob wir die Reparatur vornehmen
lassen. So haben wir jetzt eh shcon 500 Euro bezahlt und - so dachte man
vielleicht - nun würden wir auch den Rest noch vornehmen lassen. Oder aber, was
vielleicht noch wahrscheinlicher ist, der Schaden an der Nockenwelle entstand,
als versucht wurde, den Wagen ohne Zahnriemen zu starten (Vermutung des
ADACMannes ...).
Ich bin mir jetzt unsicher, wie ich weiter vorgehen sollte, da ich mir sicher
bin, das etwas so nicht stimmt und mich übers Ohr gehauen fühle, so dass ich
mich an Sie wende um Ihren Rat zu bekommen.
Ich werde mich wohl auch nochmal an einen Anwalt wenden, aber da brauche ich
erstmal die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung ... aber vielleicht
weiss einer, welches Fachgebiet der Anwalt haben sollte in so einem Fall.
Mit freundlichen Grüssen,
Sylvia CZarnecki
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Re: Werkstattfusch
(Autor: Ο l l i, Antwort nach 2 Tagen, 8 h, 23 Min)
Hallo,
es ist übliche Praxis bei KFZ-Werkstätten erstmal dem Kunden mitzuteilen, das die Schuld nicht an der Reparaturausführung liegt.
Ich kann dir nur raten, der Werkstatt schriftlich mitzuteilen, das du von einem Gewährleistungsfall ausgehst und kostenlose Nachbesserung erwartest. Nach dem Gewährleistungsrecht ist dann die Werkstatt in der Pflicht dir den Nachweis zu erbringen, das die Reparaturausführung einwandfrei gewesen sei. Zusätzlich solltest du noch darauf hinweisen, deinen Nutzungsausfall diesbezüglich geltend zu machen, sofern seitens der Werkstatt kein Nachweis in zumutbarer Zeit vorgelegt werden kann.
Wenn du eine Rechtschutz hast, würde ich diese nun umgehend bemühen.
Auch wenn das Recht letztendlich nicht auf deiner Seite stehen sollte, kostet es dich ja nunmal nichts.
Viel Glück !
Olli
es ist übliche Praxis bei KFZ-Werkstätten erstmal dem Kunden mitzuteilen, das die Schuld nicht an der Reparaturausführung liegt.
Ich kann dir nur raten, der Werkstatt schriftlich mitzuteilen, das du von einem Gewährleistungsfall ausgehst und kostenlose Nachbesserung erwartest. Nach dem Gewährleistungsrecht ist dann die Werkstatt in der Pflicht dir den Nachweis zu erbringen, das die Reparaturausführung einwandfrei gewesen sei. Zusätzlich solltest du noch darauf hinweisen, deinen Nutzungsausfall diesbezüglich geltend zu machen, sofern seitens der Werkstatt kein Nachweis in zumutbarer Zeit vorgelegt werden kann.
Wenn du eine Rechtschutz hast, würde ich diese nun umgehend bemühen.
Auch wenn das Recht letztendlich nicht auf deiner Seite stehen sollte, kostet es dich ja nunmal nichts.
Viel Glück !
Olli
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