Hallo liebe wer weiß was Experten!
Ich habe ein kleines Problem, und zwar schließt unser Betrieb zum 31 März 2000,unser Arbeitgeber hat uns einen neue Stelle in der nächsten Produktionsstätte angeboten, diese ist 50km weit weg von der jetzigen,unser Betriebsrat hat schon seit Wochen einen Vertrag mit der Geschäftsleitung ausgehandelt der einen Sozialplan beinhaltet,das heißt einen geringe Abfindung.Letzte Woche hat uns unser Chef persönnlich gefragt ob ich mit gehe,wenn nicht würde man einen Aufhebungsvertrag schließen und somit eine Abfindung bekommen ,da ich im Moment noch eine Bewerbung laufen habe bei der ich voraussichtlich erst am Mittwoch den 22.03.2000 bescheid bekomme habe ich gesagt mit zugehen.Heute ist ein Einschreiben gekommen mit der Aussage der mit uns geschlossene Arbeitsvertrag berechtigt den Arbeitgeber uns einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen,dann ist zu lesen das bei Ablehnung des Arbeitsplatzangebots für den Fall der Auflösung des Arbeitsvertrags eine Abfindung nicht in Betracht kommt.Jetzt haben wir noch bis 23.03.2000 Zeit das Schreiben zu beantworten ,wenn nicht wird davon ausgegangen das ich das Arbeitsplatzangebot nicht akzeptiere und somit eine betriebsbedingte Kündigung notwendig. Ich hoffe das mir jemand einen Rat geben kann,wie ich weiter verfahren soll.Es eilt!
Danke im voraus
Hallo liebe wer weiß was Experten!
Ich habe ein kleines Problem, und zwar
schließt unser Betrieb zum 31 März
2000,unser Arbeitgeber hat uns einen neue
Stelle in der nächsten Produktionsstätte
angeboten, diese ist 50km weit weg von
der jetzigen,unser Betriebsrat hat schon
seit Wochen einen Vertrag mit der
Geschäftsleitung ausgehandelt der einen
Sozialplan beinhaltet,das heißt einen
geringe Abfindung.Letzte Woche hat uns
unser Chef persönnlich gefragt ob ich mit
gehe,wenn nicht würde man einen
Aufhebungsvertrag schließen und somit
Arbeitsrecht dringend:
Beim Arbeitsgericht gibt es einen Rechtspfleger. Der darf zwar keine direkten Rechtsauskünfte geben - er verweist auf Rechtsanwälte - tut es innerhalb des Gespräches in der Regel aber doch.
Gruß
Rainer H. Engelhardt
eine Abfindung bekommen ,da ich im Moment
noch eine Bewerbung laufen habe bei der
ich voraussichtlich erst am Mittwoch den
22.03.2000 bescheid bekomme habe ich
gesagt mit zugehen.Heute ist ein
Einschreiben gekommen mit der Aussage der
mit uns geschlossene Arbeitsvertrag
berechtigt den Arbeitgeber uns einen
anderen Arbeitsplatz zuzuweisen,dann ist
zu lesen das bei Ablehnung des
Arbeitsplatzangebots für den Fall der
Auflösung des Arbeitsvertrags eine
Abfindung nicht in Betracht kommt.Jetzt
haben wir noch bis 23.03.2000 Zeit das
Schreiben zu beantworten ,wenn nicht wird
davon ausgegangen das ich das
Arbeitsplatzangebot nicht akzeptiere und
somit eine betriebsbedingte Kündigung
notwendig. Ich hoffe das mir jemand einen
Rat geben kann,wie ich weiter verfahren
soll.Es eilt!
Danke im voraus
Ich würde erstmal den potentiellen neuen Arbeitgeber anrufen und nachfragen - durchaus auch unter dem Hinweis, daß du dich bei der jetzigen Stelle bald entscheiden mußt!
Das kann mit Sicherheit nicht schaden…im Gegenteil… es zeigt dem neuen Arbeitgeber, Dein Interesse dort anzufangen und bewirkt manchmal Wunder und ein „beschleunigtes Verfahren“!
Zu Deiner jetzigen Stelle vermute ich mal, daß 50 km noch im zumubaren Bereich liegen, sodaß du - denke ich zumindest - keine rechtliche Handhabe gegen den Arbeitgeber hast, was Abfindung oder Entschädigung betrifft!
Wie gesagt… ist nur eine Vermutung und ein kurzer Anruf bei einem Anwalt ist meist kostenlos und informativ!