PKH Hilfe!

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Okt 2003

Hallo an alle!
Ich habe mal zwei Fragen zur Prozesskostenhilfe. Und zwar möchte ich wissen ob bei der Berechnung nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt wird oder auch das Einkommen des Ehegatten dazugerechnet wird.

prozesskostenhilfe.de sagt nein
Anwalt sagt nein
Frau auf dem Arbeitsgericht sagt ja

Ich blick nicht durch!
Was außerdem mir noch nicht eindeutig beantwortet werden konnte ist, ob man die PKH auch noch nach dem Gerichtstermin beantragen kann?

Danke schön schon mal!
Tschaui!
Shelly

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