Gewährleistingspflicht, DRINGEND!!!
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Mär 2000
Hallo,
ich möchte mirbei einem Händler einen gebrauchten Motoroller kaufen. Der Händler sagt, er würde keine Garantie geben. Ist das Rechtens?? Muß nicht jeder Händler eine Garantie für mindestens 6 Monate geben (für Nichtverschleißteile??). Es ist nämlich ein Unfallfahrzeug, und ich möchte z.B. nicht auf den Kosten eines evt. defekten Rahmens sitzenbleiben.
Danke für die schnelle Antwort. phil
