Gewährleistingspflicht, DRINGEND!

Hallo,

ich möchte mirbei einem Händler einen gebrauchten Motoroller kaufen. Der Händler sagt, er würde keine Garantie geben. Ist das Rechtens?? Muß nicht jeder Händler eine Garantie für mindestens 6 Monate geben (für Nichtverschleißteile??). Es ist nämlich ein Unfallfahrzeug, und ich möchte z.B. nicht auf den Kosten eines evt. defekten Rahmens sitzenbleiben.

Danke für die schnelle Antwort. phil

Erstens: GARANTIE ist eine freiwillige Leistung eines Händlers und wird immer wieder mit ger gesetzlichen GEWÄHRLEISTUNG von 6 Monaten verwechselt. Die Gewährleistung gilt aber nur für Neuware !
Meiner Meinung nach muß der Händler keine Gewährleistung übernehmen, da er dich ja offenbar darüber informiert hat daß das Teil ein Unfallfahrzeug ist. Wenn du es kaufst ist es dein Risiko. Anders wäre es, wenn er den Unfall verschweigt; in dem Fall wäre es eine Täuschung und dur bekämst dein Geld zurück.

MfG
Dietmar

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Hi,

grundsätzlich gilt bei jedem Kauf per Gesetz eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Kauf. Diese kann jedoch vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bekannte Mängel sind aber in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gruß

Matthias

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