denkmalgeschützter Ofen

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Okt 2003

Liebe Wissenden,
ich habe folgende Frage:
Darf ein denkmalgeschützter Ofen (im Mietvertrag als solcher beschrieben mit dem Zusatz, er dürfe nicht entfernt werden; befindlich im noch unsanierten Altbau) im Zuge einer Sanierung/Modernisierung entfernt werden, oder aber darf er entfernt und an anderer Stelle wieder ein-, bzw. aufgebaut werden?
Vielen Dank an Euch.
MfG, Heike


PS: Sorry, falls meine Entscheidung, es nicht direkt ins Mietrechtbrett zu posten (weil es ja im eigentlichen keine Mietsache ist), doch nicht richtig war.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: denkmalgeschützter Ofen

    Hallo Heike,

    Du hast recht, es ist wirklich keine Mietsache. Wenn zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist, dass der denkmalgeschützte Ofen nicht entfernt werden darf, dann soll das wohl dazu dienen, den Mieter in Regress zu nehmen, falls der Mieter den Ofen eben doch ...

    Falls Du wissen willst, was bei dem Ofen erlaubt und verboten ist, kannst Du mit der Denkmalbehörde sprechen (Stadtverwaltung oder Landkreis, Bauaufsicht). Ein Verstoß gegen das Denkmalrecht ist übrigens heftig mit Bußgeld bewehrt.

    Es grüßt Dich auch im Namen Deines Ofens, der nichts dafür kann, dass er da steht wo er steht,

    Kira B [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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