Behinderte Arbeitnehmer: Anspruch auf Schadensersa
Von: , Frage gestellt am Do, 23. Mär 2000
Ich wüßte gerne ob Behinderte, wenn diese nicht eingsestellt werden einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Arbeitsstelle haben. Falls ja, aus welchem Gesetz geht das hervor, falls nein, wenn möglich auch die Gesetzesgrundlage.
Können Behinderte Menschen Schadensersatz geltend machen, wenn sie nicht eingestellt werden ?
Letzte Frage: Wie sieht das analog bei Beförderungen im Rahmen von einem Arbeitsverhältnis aus. Können sie eine Beförderung z.B. auf eine Beamtenstelle einklagen ? Falls nein, (was ich doch sehr wohl annehme ) haben sie dann einen Anspruch auf Schadensersatz ?
Für viele Antworten wäre ich dankbar.
Gruss
Tobias
