Folgendes Problem : Von einer 4 - köpfigen
Immobilien - Erbengemeinschaft wollen 3 das
Haus verkaufen,einer nicht,da das Haus im geschätzten Wert von 170 000 DM für 120 000 DM verkauft werden soll.Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen oder reicht eine Mehrheit?
nein, jeder macht mit seinen Anteil, was er will
Wenn sich nicht aus den Umständen oder spezielle Regelungen ein Zwang zu gemeinsamem Handeln ergibt, kann jeder über seinen anteil allein nach seinem Ermessen verfügen. Somit könnte der eine auch Warten oder gar den anderen ihren Anteil zum günstigen Preis abkaufen, wenn diese unzufrieden sind. Aber auf keinen Fall kann bei einer Gemeinschaft ohne besondere organisatorische Vereinbarung einer überstimmt werden, sondern nur erkauft werden.
Gruß Gerald
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Die einzige Chance ist die sogenannte Auseinandersetzungsversteigerung. Kostet aber relativ viel Geld an Gebühren etc. (bis 10.000 DM). Am besten hierbei vom Anwalt beraten lassen - ist nämlich nicht ganz einfach und hat einige Fallstricke. Oft kann man sich aber mit der „unwilligen“ Partei doch noch einigen, wenn man mit diesem schweren Geschütz kommt.
Gruß
Stefan
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Die Teilungsversteigerung ist immer die letzte Lösung, aber dann auch notwendig.
Wenn einer meint, eine Immobilie wäre mehr wert als es 3 andere meinen, so sollte er doch den Nachweis führen. Am besten ein Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen machen lassen. Das Kostet immer noch weniger als der Rechtsweg über die Teilungsversteigerung.
Eins ist klar: cash wollen alle 4, einem ists zu wenig. Zusammensetzen, drüber diskutieren und vor allem den Zweifler danach fragen, warum er auf den höheren Betrag kommt. Derzeit sind in der BRD die Immopreise so ziemlich unten, da das Angebot die Nachfrage übertrifft, der Markt macht sich halt seine Preise selber.
Notfalls kann man sich die Kosten den Gutachtens anteilemässig teilen.
Ein bisschen guter Wille gehört schon dazu, das sollte man den „doubter“ schon wissen lassen.
Gruss von einem Banker
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