Dringend! - Arbeitsamt

Hallo !!!

Ich bin Umweltschutztechnische Assistentin und zur Zeit arbeitslos. Eine Arbeitsvermittlerin auf dem Arbeitsamt sagte mir, ich finde sowieso keinen Job in meinem Beruf, was mich doch sehr deprimiert hat. Sie meinte, ich muß mich umorientieren und gab mir einfach Adressen wo ich mich bewerben muß…und zwar als Bürofachkraft und als Call-Assistentin!!!
Da ich überhaupt keine Ahnung von diesen Berufsfeldern habe,würde ich gerne mal wissen, ob Sie mir einfach so (ohne mich zu fragen), irgendwelche Berufe andrehen kann.
Meiner Meinung nach sollte es doch auch nach gewissen Qualifikationen eines Arbeitssuchenden gehen, oder ist es normal, das man nicht mehr gefragt wird und darauf eingehen muß, egal ob man Ahnung hat oder nicht??? Sie drohte mir letzendlich auch noch mit Leistungsentzug, was für mich völlig unverständlich war…muß ich mich als qualifizierter Mensch zu niedermachen lassen???
Ich brauche dringend Antwort!!!

Hallo Anita,
ich kann dir leider nicht sagen ob du das machen musst (meines wissens nach: ja :frowning:, aber wer nimmt dich schon, wenn du (wahrheitsgemäß) sagst daß du überhaupt keine Ahnung von der Materie hast? Also: Kopf hoch!
Werde doch selber aktiv und schau dich um wo du eventuell Arbeit als Umweltschutztech. Assistentin ´nen Job bekommen könntest, und bewirb dich dort (Umweltamt, Stadtwerke …oder so…), erkundige dich ob du beim Arbeitsamt irgendwelche Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen könntest (Termin geben lassen bei Berufsberater).
Unter
http://www.arbeitsamt.de
kannst du auch (unter Datenbank für Aus- und Weiterbildung) *Umweltschutz* als Suchwort eingeben, da kommen schon einiger Treffer raus. Dort kannst du dir auch Infos holen ob du das machen musst (bewerben als Bürokraft usw.)
Gruß,
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag
Noch was:
unter:
http://chat.com-online.de/forum/cgi/forum.pl?id=1667
findest du inoffizielles Arbeitslosen Forum und Weiterbildungsangebote sind unter Vermittlung; Stellenangebote
auf
http://www.arbeitsamt.de
So!
Gruß,
Maja

Der Gesetzgeber hat leider die Zumutbarkeitsverordnung zum Nachteil der Leistungsbezieher geändert. Es wird aber auch wieder an Korrekturen gearbeitet. Dies betrifft nicht nur die Fahrtzeit zu einem möglichen Job, sondern auch die Tätigkeit selbst, wenn die mögliche Bezahlung noch vergleichbar ist. Auf Kosten des Staates auf den der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu warten, ist damit ausgeschlossen. Näheres ergibt sich aus der o.g. VO