Kinder im Ausland geboren - Vereinbarung ueber zuk
Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999
Ein konkretes Beispiel:
Ich bin mit einer Amerikanerin verheiratet und lebe in den USA. Wir wollen Kinder. Ich befuerchte jedoch, dass dann, wenn ich die Kinder in Oesterreich aufziehen will und meine Frau aber in den USA mit den Kindern bleiben will, ich die Kinder nicht ohne Einwilligung nach Oesterreich zum staendigen Aufenthalt verbringen darf. Es waere wahrscheinlich Kindesentfuehrung. Nun die Frage: Kann man vor Zeugung eines Kindes einen Vertrag ueber den kuenftigen Aufenthalt des gemeinsamen Kindes abschliessen? Gibt es andere Moeglichkeiten?
Die Frage wird nicht selten gestellt. Ich sehe keine Moeglichkeit eines solchen Vertrages, auch die oesterreichische Botschaft nicht.
