Ein konkretes Beispiel:
Ich bin mit einer Amerikanerin verheiratet und lebe in den USA. Wir wollen Kinder. Ich befuerchte jedoch, dass dann, wenn ich die Kinder in Oesterreich aufziehen will und meine Frau aber in den USA mit den Kindern bleiben will, ich die Kinder nicht ohne Einwilligung nach Oesterreich zum staendigen Aufenthalt verbringen darf. Es waere wahrscheinlich Kindesentfuehrung. Nun die Frage: Kann man vor Zeugung eines Kindes einen Vertrag ueber den kuenftigen Aufenthalt des gemeinsamen Kindes abschliessen? Gibt es andere Moeglichkeiten?
Die Frage wird nicht selten gestellt. Ich sehe keine Moeglichkeit eines solchen Vertrages, auch die oesterreichische Botschaft nicht.
Hallo,
nach deutschem Recht wäre es auch so, dass eine Vereinbarung über das Sorgerecht nicht gültig ist und alleine der Entscheidung des Scheidungsrichters obliegt. Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist i.d.R. darin enthalten. Allerdings gilt heute grundsätzlich, dass beide Eltern das Sorgerecht bekommen. Österreichisches Recht kenne ich auch nicht. Aber vielleicht kann dir jemand in den Foren der beiden Folgenden Web-Sites helfen:
http://www.binational-in.de
http://www.isuv.de
Alles Gute wünscht
Michael
Hallo,
ich würde es an Eurer Stelle mal beim iaf (Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V versuchen. Vielleicht kennen die sich auch mit österreichischem Recht aus, da sie eigentlich nur in Deutschland tätig sind.
Die Adresse lautet: Ludolfusstr. 2-4, 60487 Frankfurt/Main. Telefon: 069/713756-0 oder fax: 069/7075092.
Ich hoffe ich konnte Euch dabei weiterhelfen. Bis dann
Gruß
Annette
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]