meines wissens nach brauchst du unaugefordert zugesendete
Waren nicht zurückzusenden, du solltest/musst diese aber eine
angemessene Zeit aufbewahren falls der sender diese wieder
haben moechte(dann auf seine kosten)
Ist sogar noch einfacher zulässig, falls Du nicht zur Post willst, um eine (unfreie!!) Sendung abzuschicken. Die unerwünscht zugesandte Ware muß angemessene Zeit aufbewahrt werden - zur Abholung durch den Absender.
Wenn also eine "Erinnerung" an die Rechnung kommt, schreibst Du einfach (mit E-Mail, das kostet kein Briefporto), daß die unerwünschte Sendung bis zum ... bereitliegt, man möge Dir einen Terminvorschlag für die Abholung machen.
Das "angemessene Zeit" ist dehnbar. Zeitschriften oder die jetzt üblichen Weihnachts-Bettelsendungen wirst Du wohl ungestraft sofort wegwerfen -- oder verbrauchen ;-) -- können, ebenso "geringwertige" Warensendungen (auch dehnbar).
Bücher od. dgl., Zeugs ab 5 Euro Wert, laß vorsichtshalber ein halbes Jahr liegen -- wenn Du gar nicht reagieren, sondern auf Nachfragen warten willst.
Ansonsten setze den Absender unter Zeitdruck:"Ihre unerwünschte Sendung vom ... liegt bei mir zur Abholung bereit bis zum ... und wird dann entsorgt."
Weitere Möglichkeit, wenn die Sendung in einen Briefkasten paßt: Deine Anschrift durchkreuzen, Vermerk anbringen "Unerwünschte Sendung, unfrei zurück zum Absender" - und ab inden Postkasten. Dann zahlt er auch noch das Rückporto. Die Sendung darf (muß ja, zur Prüfung) geöffnet gewesen sein. Tesa drüber, und gut ist.
Beste Grüße,
Joseph.
Servus liebe Rechtler !
Habe gestern mein zweites Bücherpaket vom ADAC- Verlag
unaufgefordert
zugeschickt bekommen. Meine Verärgerung darüber und
Unterlassung dieser Praxis habe ich schon per Fax kundgetan.
Falls dies noch einmal passieren sollte, kann ich es dann ohne
die Rechnung zu begleichen, behalten? Ich habe es schliesslich
nicht bestellt.