Gewerkschaften und ans Gesetz halten ?
Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999
Hallo allerseits !
In der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetz (TVG) steht unter §5:
"Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung bekanntgemacht worden, so können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung betroffen werden würden, von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen. ... Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto."
So stehts im Gesetz. Doch nun zur Realität :
Trotz mehreren telefonischen und schriftlichen (Fax) Anfragen bei der Gerekschaft HBV, in denen ich um die Übersendung von entsprechenden Kopien gegen Kostenerstattung bat, wurden mir diese nicht zugestellt!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den "angeblichen Kämpfern für die Arbeitnehmern" gemacht, oder bin ein Einzelfall?
Horst
