Kündigungsrecht
Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Mär 2000
Ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber zum 30.4.00 kündigen. Nun bekomme ich aber erst meinen Vertrag von meinem neuen Arbeitgeber erst am 31.3.00 zur Unterschrift. Wie kann ich dennoch fristgerecht kündigen. Reicht es aus, wenn ich die Kündigung vorab per Fax übermittle? Der Hauptsitz und die Personalabteilung meines jetzigen Arbeitgebers ist in Hamburg, ich selbst wohne in Essen. Es gibt allerdings in Essen eine Filiale, der ich allerdings nicht direkt unterstellt bin. Oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch. Bei mir gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
