Promotionstand, Innenstadt, Fussgängerzone

Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999

Unter welchen Voraussetzungen wird in der Innenstadt oder sonstiger 1 a Lage ein Promotionstand vermietet? Ist der Ladeninhaber für einen gewissen Raum vor seinem Laden selber verantwortlich oder muss dies dennoch von der Stadt angemietet werden? Welche Behörde ist zuständig?

Würde mich freuen, wenn ich über diese Fragen regen Zuspruch bzw. Antwort erhalten würde.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Promotionstand, Innenstadt, Fussgängerzone

    normalerweise enden die Grundstücke der Läden mit der Gebäudegrenze. Willst Du im Bereich des Gehweges einen Stand aufbauen braucht Du dieselbe Genehmigung, die die Eisdiele oder die Bäckerei auch brauchen!
    Sondernutzungsrechte öffentlicher STrassen....
    Ich hoffe, dass ich Dich mit der INFO BAUORDNUNGSAMT oder auch Tiefbauamt nicht in die Wüste schicke.... in Krefeld war es das Tiefbauamt!
    Gruß
    Ayla

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