Promotionstand, Innenstadt, Fussgängerzone
Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999
Unter welchen Voraussetzungen wird in der Innenstadt oder sonstiger 1 a Lage ein Promotionstand vermietet? Ist der Ladeninhaber für einen gewissen Raum vor seinem Laden selber verantwortlich oder muss dies dennoch von der Stadt angemietet werden? Welche Behörde ist zuständig?
Würde mich freuen, wenn ich über diese Fragen regen Zuspruch bzw. Antwort erhalten würde.
