Folgendes Problem: Meine Vermieter hat mir eine unbegrenzte Mietvertragsverlängerung zugesichert, wenn ich denn auf die mir zustehende und rechtsgültige Mietminderung verzichte. Weitere Einzelheiten hierzu sind glaube ich nicht notwendig. Jedenfalls hat er der Mietvertragsverlängerung die Klausel „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zugefügt. Dies solle bedeuten, daß die Verlängerung nur bei Mietvertragskonformem Verhalten meinerseits besteht.
Für mich hört es sich allerdings so an, als ob mir dadurch trotzdem jeder Zeit gekündigt werden kann.
Ich hoffe, hier kennt sich irgendjemand mit diesen Feinheiten des Deutschen Rechts aus. Es ist drindend, ich muß mich schnell entscheiden.
Folgendes Problem: Meine Vermieter hat
mir eine unbegrenzte
Mietvertragsverlängerung zugesichert,
wenn ich denn auf die mir zustehende und
rechtsgültige Mietminderung verzichte.
Weitere Einzelheiten hierzu sind glaube
Hallo Markus,
Bitte sag´ uns:
ob Du z.Zt. einen unbefristeten oder einen Vertrag mit fester Laufzeit hast,
unter welchen Mietvertragszusatz (genauer Wortlaut) Dein Vemieter Deine unterschrift sehe möchte.
Hallo Markus,
die Verlängerung des Mietvertrages kann nicht unter dem Vorbehalt „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ verlängert werden; entweder es wird verlänger oder nicht! Zwischenvereinbarungen sind hier unwesentlich und falls hier Vereinbarungen getroffen würden, die „rechtsungültig“ sind, würde an Stelle dieser nicht gültigen Vereinbarung die gesetzlichen Regelungen wieder eintreten.
Wenn Du einen Zeitmietvertrag hattest, der als Beispiel am 30.04. endet und Du nicht ausziehst, der Vermieter aber auch gegen Deinen Auszug nichts unternimmt, verlängert sich automatisch das Mietverhältnis (BGB), denn der Vermieter müßte der weiteren Nutzung der Wohnräume untersagen.
MfG
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