Wahl in NRW

Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999

Heute waren in NRW Kommunal- und Kreistagswahlen. Bei uns (und wie ich gehört habe, wohl in ganz NRW) gabe es nur Stimmzettel, aber keinen Umschlag. meiner Meinung nach verstößt das gegen das Wahlgesetz NRW, in dem ausdrücklich drin steht, dass man den Stimmzettel in den amtlichen Wahlumschlag zu legen hat, und dass Stimmzettel, die nicht im Umschlag sind, ungültig sind. Oder ist dieses Gesetz in letzter Zeit geändert worden?
Gruß,
Delia

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten hilfreich
    Re: Wahl in NRW

    Und in Dortmund mußte man seine Stimme per PC und Touchscreen eingeben.
    Ist das rechtlich überhaupt möglich?

    • Antwort von nach 15 Minuten hilfreich
      Re^2: Wahl in NRW

      Und in Dortmund mußte man seine Stimme
      per PC und Touchscreen eingeben.
      Ist das rechtlich überhaupt möglich?
      §26 Abs.5 LWahlG: "Der Innenminister kann zulassen, dass anstelle von Stimmzetteln amtlich zugelassene Stimmenzählgeräte verwendet werden."

      Ist doch cool! Als ich das vorhin schonmal gelesen habe, habe ich mich noch gefragt, was für Geräte das wohl sind...?

      Gruß,
      Delia

      • Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
        Re^3: Wahl in NRW

        PC´s mit "Touchscreen" *g*

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Wahl mit touchscreen????? :-(((

          Kann das denn wirklich wahr sein? Muss nicht eine Wahl im Steitfall überprüfbar (= nachzählbar sein)? Ist es nicht viel leichter eingegebene Daten zu manipulieren als papiererne Stimmzettel?

          Skeptisch
          S_

  2. Antwort von nach 7 Minuten hilfreich
    Re: Wahl in NRW

    Hi Delia,

    in Köln gab es, bis auf die Briefwähler, überhaupt keine Stimmzettel.
    In der Wahlkabine steht ein Computer!

    Aber, daß auf die Umschäge verzichtet wurde ist doch klasse. Wenigstens weniger Müll und die Kosten werden gesenkt.
    Die geheime Wahl ist trotzdem gewährleistet.

    cu
    Karl-Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Minuten hilfreich
      Re^2: Wahl in NRW

      Die geheime Wahl ist trotzdem
      gewährleistet.
      Trotzdem verstösst es eindeutig gegen das LWahlGesetz. Es sei denn, es ist geändert worden.

      Delia

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Re^3: Wahl in NRW

        Viel Spaß bei der Klage! :-)
        Meinst Du etwa die Kommunalbeamten, Politiker und sonstige Fachleute führen eine Wahl durch, ohne die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zuändern????

        cu
        Karl-Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Wahl in NRW

          Viel Spaß bei der Klage! :-)
          Ich habe nicht vor, dagegen zu klagen. Meinst Du etwa die Kommunalbeamten,
          Politiker und sonstige Fachleute führen
          eine Wahl durch, ohne die notwendigen
          rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen
          bzw. zuändern????
          Wenn Du das nicht meinst, dann sag mir doch, wo was über die Änderungen steht. Ansonsten finde ich Deine Antwort ziemlich überflüssig.

          Delia
          cu
          Karl-Heinz Die geheime Wahl ist trotzdem
          gewährleistet.
          Trotzdem verstösst es eindeutig gegen das
          LWahlGesetz. Es sei denn, es ist geändert
          worden.

          Delia

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