Wahl in NRW
Von: , Frage gestellt am So, 12. Sep 1999
Heute waren in NRW Kommunal- und Kreistagswahlen. Bei uns (und wie ich gehört habe, wohl in ganz NRW) gabe es nur Stimmzettel, aber keinen Umschlag. meiner Meinung nach verstößt das gegen das Wahlgesetz NRW, in dem ausdrücklich drin steht, dass man den Stimmzettel in den amtlichen Wahlumschlag zu legen hat, und dass Stimmzettel, die nicht im Umschlag sind, ungültig sind. Oder ist dieses Gesetz in letzter Zeit geändert worden?
Gruß,
Delia
