Verkehrsrecht - Fahrrad ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Apr 2000

Hallo,

2 Situationen die mir fast täglich auf'm Radl passieren wie sieht die Rechtslage aus ?

1. Auf einer Strasse endet der Fahrradweg, da die Strasse für Strassenbahntrasse, Fahrspur und Radweg zu schmal ist. Also muss ich wohl auf der Strasse weiterfahren. Folge: Die Autos quetschen sich mit teilweise nur 20-30 cm an mir vorbei. Weiter ausweichen tun die meisten nicht, da sie ja dann (zum Leidwesen ihrer Reifen) auf die Strassenbahntrasse (wie ein flacher Bordstein ca. 10 cm) müssten. Von gesetzlichen Mindestabstand (IMHO 1,5 Meter) ist da weit und breit nichts zu merken. Auf eine paralell verlaufende Strasse mag ich auch nicht ausweichen, da ich dann einen größeren Umweg in Kauf nehmen müsste.
Wenn ich Autofahrer die mich so geschnitten habe dann an der nächsten Ampel (meistens treffe ich sie da wieder und weiss deshalb zu allem Überfluss auch noch, dass ihnen ihre Überholmanöver rein gar nichts brimngen) dann drauf anspreche, sind die sowas von aggresiv und uneinsichtig und schreien mich nur an ich soll von der Strasse verschwinden.

Bevor ich jetzt anfange die, die mich arg schneiden anzuzeigen wollte ich doch noch mal nachfragen, wie ich da rechtlich stehe. Abgesehen davon, dass man ja auch oder besonders im Strassenverkehr freundlich miteinander umgehen sollte....

2. Wie ist es, wenn ich auf den Radweg, entlang einer Vorfahrtsastrasse fahre und an eine Ausfahrt von z.B. einem Supermarkt komme.. Habe ich da dann auch Vorfahrt wie die paralell zu mir fahrenden Autos ? Oft stehen da nämlcih so ein paar Gscheidle mitten auf dem Fahrrdadweg und ich darf drumrumkurven oder anhalten und warten bis die sich bequemen wegzufahren... Ich weiss dass ich als Radfahrer niemals auf meine Vorfahrt bestehen sollte, da ich der Schwächere bin, aber bevor ich denen an die Scheibe klopfe und frage wann sie denn denken mich durchzulassen, sollte ich da doch sicher sein, dass ich im Recht bin...

Ansonsten bitte ich alle Autofahrer mehr Rücksicht auf uns Radlfahrer zu nehmen und auch an alle Radfahrer. Auch für uns /Euch gelten Regeln... haltet Euch gefälligst dran.. sonst bleiben wir für immer Freiwild....


Gruß und Danke schon mal

Arne
*der sich über jeden freut der bis hier hin durchgehalten hat....*

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

    Hallo Arne,
    obwohl ich öfter im Auto als auf dem Fahrrad anzutreffen bin,möchte ich Dir bis
    hierhin schon mal mein tiefstes Verständnis entgegenbringen.Sicherlich könnte man jeden,
    der Dich auf dem Fahrrad schneidet,anzeigen.
    Aber ich glaube das würde an der Situation nicht viel ändern.Die Autofahrer meinen eben überwiegend,das Radfahrer auf der Strasse nichts zu suchen haben.
    An einer Ausfahrt hast Du VORFAHRT.Bedenke
    aber bitte,das manche Ausfahrten leider so
    konzipiert sind,das man als Autofahrer,um den Verkehr einsehen zu können,bis an die Strasse,also auf den Radweg fahren MUSS!
    Vielleicht sollte jeder Autofahrer bei der
    Führerscheinprüfung,die gleiche Strecke mal
    auf dem Fahrrad zurücklegen müssen.
    Also,auf ein faires Miteinander.
    Gruß Sebastian

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

      Hallo, obwohl ich öfter im Auto als auf dem
      Fahrrad anzutreffen bin,möchte ich Dir
      bis
      hierhin schon mal mein tiefstes
      Verständnis entgegenbringen.
      Danke *ehrlich gerührt* Sicherlich
      könnte man jeden,
      der Dich auf dem Fahrrad
      schneidet,anzeigen.
      Das ist auch nicht das was ich will.. Einige fahren extrem langsam und vorsichtig an mir vorbei und versuchen soweit nach links zu kommen wie möglich.... Die machen mir nix aus.. Bin ja auch ned aus Zucker...Aber es gibt da leider auch andere, die machen mir richtig Angst...Anzeigen würde ich die auch nur deshalb wollen, weil sie dann von offizieller Seite gesagt bekommen würden, dass das falsch ist was sie da tun... Strafe ist mir persönlich egal... An einer Ausfahrt hast Du
      VORFAHRT.Bedenke
      aber bitte,das manche Ausfahrten leider
      so
      konzipiert sind,das man als Autofahrer,um
      den Verkehr einsehen zu können,bis an die
      Strasse,also auf den Radweg fahren MUSS!
      Yupp.. in meinen Fällen (zumindest bei denen ich mich beklage) nur dann gegeben, wenn ein LKW oder hohes Auto rechtwiedrig geparkt ist...was aber auch vorkommt... die Ausfahrten kenne ich halt auch aus Autofahrersicht.... Vielleicht sollte jeder Autofahrer bei
      der
      Führerscheinprüfung,die gleiche Strecke
      mal
      auf dem Fahrrad zurücklegen müssen.
      Prima Idee.. auch eine kurze Nachkontrolle am Ende der Probezeit wäre nicht schlecht... Also,auf ein faires Miteinander.
      AMEN !!!!!

      Gruß
      Arne

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

    Hallo,

    2 Situationen die mir fast täglich auf'm
    Radl passieren wie sieht die Rechtslage
    aus ?

    1. Auf einer Strasse endet der
    Fahrradweg, da die Strasse für
    Strassenbahntrasse, Fahrspur und Radweg
    zu schmal ist. Also muss ich wohl auf der
    Strasse weiterfahren. Folge: Die Autos
    quetschen sich mit teilweise nur 20-30 cm
    an mir vorbei. Weiter ausweichen tun die
    meisten nicht, da sie ja dann (zum
    Leidwesen ihrer Reifen) auf die
    Strassenbahntrasse (wie ein flacher
    Bordstein ca. 10 cm) müssten. Von
    gesetzlichen Mindestabstand (IMHO 1,5
    Meter) ist da weit und breit nichts zu
    merken.
    Erläuterung zu §5 Abs.4 StVo: Bei der Bemssung des Seitenabstandes gegenüber Radf. sind deren mögliche Seitwärtsbewegungen zu beachten (BGH VRS 27,196), deshalb ist ein Abstand von 2m einzuhalten (OLG Frankfurt/M. DAR 1981,18)

    Fazit: Der Überholvorgang darf NICHT getätigt werden.

    Tipp: Nicht so weit rechts fahren (Verboten, da Rechtsfahrgebot) damits gar nicht mehr langt.

    Risiko: Dichtes Auffahren, extremes Schneiden, Auffahrunfall ---> Du bist Deine eigene Knautschzone !! Auf eine parallel verlaufende Strasse mag ich auch nicht ausweichen, da
    ich dann einen größeren Umweg in Kauf
    nehmen müsste.
    Müssen tust Du gar nichts - außer sterben Wenn ich Autofahrer die mich so
    geschnitten habe dann an der nächsten
    Ampel (meistens treffe ich sie da wieder
    und weiss deshalb zu allem Überfluss auch
    noch, dass ihnen ihre Überholmanöver rein
    gar nichts brimngen) dann drauf
    anspreche, sind die sowas von aggresiv
    und uneinsichtig und schreien mich nur an
    ich soll von der Strasse verschwinden.
    Vergiss es, die hauen dir sogar vielleicht noch eine Runter. Keine Einsicht !! Bevor ich jetzt anfange die, die mich arg
    schneiden anzuzeigen wollte ich doch noch
    mal nachfragen, wie ich da rechtlich
    stehe.
    Extremfall: Aussage gegen Aussage, wegen des geringen Streit,- Sachwertes eingestellt. Abgesehen davon, dass man ja auch
    oder besonders im Strassenverkehr
    freundlich miteinander umgehen sollte....
    Sollte ! - Möchte mich nicht ausschließen auch mal einen Scheiß Tag gehabt zu haben, da gehe Ich auch gegen alles was mich reizt. 2. Wie ist es, wenn ich auf den Radweg,
    entlang einer Vorfahrtsastrasse fahre und
    an eine Ausfahrt von z.B. einem
    Supermarkt komme.. Habe ich da dann auch
    Vorfahrt wie die parallel zu mir
    fahrenden Autos ?
    Erläuterung zu §10: Beim Ausfahren aus einem Grundstück sind Fußgänger auf dem Gehweg vorbeizulassen, ebenso Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg (OLG Düsseldorf VerkMitt 1979,29) Oft stehen da nämlcih
    so ein paar Gscheidle mitten auf dem
    Fahrrdadweg und ich darf drumrumkurven
    oder anhalten und warten bis die sich
    bequemen wegzufahren...
    Mir auch schon passiert, wenn man lange darauf warten muß, ausfahren zu können. Unterscheide zwischen denen, die bis vor an die Kante fahren ohne zu schauen und denen, die schon ewig lange stehen, oder bereits den Versuch unternahmen rauszufahren. Ich weiss dass
    ich als Radfahrer niemals auf meine
    Vorfahrt bestehen sollte, da ich der
    Schwächere bin, aber bevor ich denen an
    die Scheibe klopfe und frage wann sie
    denn denken mich durchzulassen, sollte
    ich da doch sicher sein, dass ich im
    Recht bin...
    Ansonsten bitte ich alle Autofahrer mehr
    Rücksicht auf uns Radlfahrer zu nehmen
    und auch an alle Radfahrer. Auch für uns
    /Euch gelten Regeln... haltet Euch
    gefälligst dran.. sonst bleiben wir für
    immer Freiwild....
    Soll Ich Dir mal auflisten, was Radfahrer schon uns Berufskraftfahrern Nerven gekostet haben ?? Prinzipiell ohne Licht; Vorfahrt genommen, scharf gebremst, Rollstuhlfahrer im Bus durch die Gegend "geflogen", Fahrradfahrer weg, da kein Kennzeichen, keine Halterermittlung !

    Gruß und Danke schon mal
    Bitte

    Dennis


    Arne
    *der sich über jeden freut der bis hier
    hin durchgehalten hat....*

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

      Hallo,

      danke für die ganzen Hinweise... Ansonsten bitte ich alle Autofahrer mehr
      Rücksicht auf uns Radlfahrer zu nehmen
      und auch an alle Radfahrer. Auch für uns
      /Euch gelten Regeln... haltet Euch
      gefälligst dran.. sonst bleiben wir für
      immer Freiwild....
      Soll Ich Dir mal auflisten, was Radfahrer
      schon uns Berufskraftfahrern Nerven
      gekostet haben ?? Prinzipiell ohne Licht;
      Vorfahrt genommen, scharf gebremst,
      Rollstuhlfahrer im Bus durch die Gegend
      "geflogen", Fahrradfahrer weg, da kein
      Kennzeichen, keine Halterermittlung !
      Deshalb schrieb ich ja obigen Zusatz, irgendwie herrscht doch Krieg auf unseren Strassen, sobald einer Räder unten dran hat, wird er/sie zum selbstsüchtigen Egoisten oder sowas ???

      Danke anyway

      Gruß
      Arne

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

    Wenn ich Autofahrer die mich so
    geschnitten habe dann an der nächsten
    Ampel (meistens treffe ich sie da wieder
    und weiss deshalb zu allem Überfluss auch
    noch, dass ihnen ihre Überholmanöver rein
    gar nichts brimngen) dann drauf
    anspreche, sind die sowas von aggresiv
    und uneinsichtig und schreien mich nur an
    ich soll von der Strasse verschwinden.

    Bevor ich jetzt anfange die, die mich arg
    schneiden anzuzeigen wollte ich doch noch
    mal nachfragen, wie ich da rechtlich
    stehe. Abgesehen davon, dass man ja auch
    oder besonders im Strassenverkehr
    freundlich miteinander umgehen sollte....

    !!Mach nie einen Autofahrer auf seine Fehler aufmerksam, egal ob er behindernd parkt, in 30er-Zonen zu schnell fährt, Nebelscheinwerfer bei strahlendem Wetter anhat, gefährdend überholt, den Motor unnötig laufen hat, seine Musik zu laut ist, zu dicht vor Dir herfährt (Scherz), usw. usw.
    Sobald nämlich der sonst so anständige Bürger in seinem Auto sitzt, macht er eine unglaubliche Verwandlung durch.
    Die, die sich als Fußgänger sonst über Raser ärgern, warnen plötzlich andere Autofahrer vor Radarfallen, halten nicht am Zebrastreifen usw. usw.
    Also-Augen zu und durch.
    Gruß
    Bernd

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht - Fahrrad ?

      Hallo, Sobald nämlich der sonst so anständige
      Bürger in seinem Auto sitzt, macht er
      eine unglaubliche Verwandlung durch.
      ist mir Gott sei Dank noch nie passiert.. auch hinterm Steuer... Da kenn ich ich Typen aber auch... Ich fahre friedlich mit 100 km/h über die Landstrasse, und werde am laufenden Band von hinten bedrängelt und riskant überholt, als ob ich 30 auf der Autobahn fahren würde... furchtbar.... Ich freue mich über jede Radarfalle...

      Gruß
      Arne

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