Einzugsermaechtigung missbraucht
Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Apr 2000
Hi,
ich wollte meinen Stromanbieter wechseln und habe zu diesem Zweck einen Vertrag unterschrieben und auch eine entsprechende Einzugsermaechstigung erteilt.
Nun hat die Fa. Zeus AG im Februar und Maerz fleissig abgebucht, obwohl sie, wie sich im Nachhinein herrausstellte, kein gueltiger Zuliefervertrag vorlag. Eine Rueckueberweisung ist bis heute nicht erfolgt (trotz mehrmaligem Anruf).
Meine Frage:
1) Ist der Straftatbestand des Betruges erfuellt?
Kann ich Strafanzeige stellen?
2)
Kann ich sofort Rueckbuchen lassen?
Muss ich erst die Einzugsermaechtigung widerrufen?
Bedeutet die Einzugsermaechtigung, dass sich der Vertragspartner ohne Lieferung bedienen kann?
3)
Wie geht man weiter vor?
Was sind die Voraussetzungen um Vollstreckung beantragen?
Danke!
wl
