Einzugsermaechtigung missbraucht

Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Apr 2000

Hi,

ich wollte meinen Stromanbieter wechseln und habe zu diesem Zweck einen Vertrag unterschrieben und auch eine entsprechende Einzugsermaechstigung erteilt.

Nun hat die Fa. Zeus AG im Februar und Maerz fleissig abgebucht, obwohl sie, wie sich im Nachhinein herrausstellte, kein gueltiger Zuliefervertrag vorlag. Eine Rueckueberweisung ist bis heute nicht erfolgt (trotz mehrmaligem Anruf).

Meine Frage:
1) Ist der Straftatbestand des Betruges erfuellt?
Kann ich Strafanzeige stellen?

2)
Kann ich sofort Rueckbuchen lassen?
Muss ich erst die Einzugsermaechtigung widerrufen?
Bedeutet die Einzugsermaechtigung, dass sich der Vertragspartner ohne Lieferung bedienen kann?

3)
Wie geht man weiter vor?
Was sind die Voraussetzungen um Vollstreckung beantragen?

Danke!
wl

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Einzugsermaechtigung missbraucht

    Hi! Hi,

    ich wollte meinen Stromanbieter wechseln
    und habe zu diesem Zweck einen Vertrag
    unterschrieben und auch eine
    entsprechende Einzugsermaechstigung
    erteilt.

    Nun hat die Fa. Zeus AG im Februar und
    Maerz fleissig abgebucht, obwohl sie, wie
    sich im Nachhinein herrausstellte, kein
    gueltiger Zuliefervertrag vorlag. Eine
    Rueckueberweisung ist bis heute nicht
    erfolgt (trotz mehrmaligem Anruf).

    Meine Frage:
    1) Ist der Straftatbestand des Betruges
    erfuellt?
    Kann ich Strafanzeige stellen?
    Ist alles wissentlich passiert dann ja, ansonsten lohnt es net
    2)
    Kann ich sofort Rueckbuchen lassen?
    Muss ich erst die Einzugsermaechtigung
    widerrufen?
    Rückbuchungen kannst du sofort veranlassen. Solltest Dich aber beeilen, da die Banken dies nur über einen begrenzten Zeitraum machen


    Bedeutet die Einzugsermaechtigung, dass
    sich der Vertragspartner ohne Lieferung
    bedienen kann?
    War ne rhetorische Frage nehme ich an ;o))
    3)
    Wie geht man weiter vor?
    Was sind die Voraussetzungen um
    Vollstreckung beantragen?
    Ach herrje.... für ne Vollstreckung bräuchtest du denke ich erstmal ein entsprechendes Urteil....

    Ich denke, du solltest einfach versuchen die Abbuchungen zu stornieren. Wenn dies klappt besteht ja kein Grund noch etwas zu unternehmen ;o))

    Die Einzugsermächtigung solltest du natürlich widerrufen und dies auch der Bank mitteilen (dann wäre die mit in der Haftung , falls weiter abgebucht wird)
    Danke!
    wl
    Gruß

    Bernd

  2. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Einzugsermaechtigung missbraucht

    Abbuchungen vom Konto per Einzugsermächtigung kann man binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen bei der kontoführenden Bank widerrufen. März dürfte also noch klappen, Februar wohl nicht mehr. Hier hilft nur noch die Rückzahlung mit Fristsetzung anzumahnen. Ist das erfolglos, kann man ggf. Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

    MfG
    Dietmar

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