Re^2: Raubkopie nur gesehen - kann mir wer was?
Hi ihrs,
also ich sehe das so:
derjenige, der erkennen konnte oder gar musste, dass es sich um eine illegale
Kopie handelt (und das sind wohl im Zweifel fast alle Fälle, die ich mir
vorstellen kann) hat jedenfalls zivilrechtliche Ansprüche des Urhebers (oder
seiner Verwertungsgesellschaft) auf Unterlassung und Schadensersatz zu fürchten
(§ 97 UrhG).
Problem dürfte dabei in der BRD noch sein, dass die Schadenshöhe zu beziffern
ist. Insofern sind einige Leute (auch ich) gespannt, wie die ersten
Musterprozesse diesbezüglich ausgehen.
Darüberhinaus macht sich strafbar(!), wer ohne Einwilligung des Berechtigten
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt (§ 106 UrhG). Das ganze ist
mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bedroht.
Hier der link zum UrheberrechtsG, es lohnt sich spaßeshalber mal in den §§ 97 ff
zu blättern...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html
So viel zur Theorie. In der Praxis ist abzuwarten, ob sich jemand die Mühe machen
wird, so was durchzuziehen und auf Signalwirkung zu hoffen.
Wenn man so einen Film "nur geliehen bekommen hat", ist man
dann ggf. vor Strafe sicher?
s.o.: nop!
ODer würde,wenn es rauskäme, jemand vor der Türe stehen und
nachfragen wo der her ist?
Könnte, theorethisch. Man sollte sich vielleicht nicht anbieten ;-)
Gruß - Jaschiii
ps: was heisst denn bitte IANAL und imho???