Briefgeheimnis bei E-Mail

Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Apr 2000

Hi Jura-Spezies.

Folgende Situation:

Ich schreibe jemandem ein E-Mail.
Dieser Jemand veröffentlicht dieses E-Mail, z.b. bei wer-weiss-was ohne mich vorher um Einverständnis zu bitten.
Ist dies zulässig ?

Matthias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Briefgeheimnis bei E-Mail

    Hier gilt das Gleiche, wie bei "normalen" Briefen. Das Briefgeheimnis regelt "nur" das Verhältnis zwischen Briefschreiber und dem "Transporteur" = Post. Wenn nun der berechtigte Empfänger den Brief veröffentlicht, dann muß man halt prüfen, ob Dein Persönlichkeitsrecht verletzt ist (einstweilige Verfügung?). Schadensersatz ist allenfalls machbar, denn das "Geheimnis" des Briefinhaltes ist gelüftet. Kurzum, vorher überlegen, was man schreibt - um hinterher nichts zu bereuen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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