Antwort von
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Re: Briefgeheimnis bei E-Mail
Hier gilt das Gleiche, wie bei "normalen" Briefen. Das Briefgeheimnis regelt "nur" das Verhältnis zwischen Briefschreiber und dem "Transporteur" = Post. Wenn nun der berechtigte Empfänger den Brief veröffentlicht, dann muß man halt prüfen, ob Dein Persönlichkeitsrecht verletzt ist (einstweilige Verfügung?). Schadensersatz ist allenfalls machbar, denn das "Geheimnis" des Briefinhaltes ist gelüftet. Kurzum, vorher überlegen, was man schreibt - um hinterher nichts zu bereuen.
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