Räumungsklage
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000
Hallo!
Ein Mieter zahlt für ein halbes Jahr lang seine Miete nicht. Daraufhin wird die fristlose Kündigung ausgesprochen und beim Gericht eine Raumungsklage erwirkt. Auf diese Klage hin legt der Mieter Einspuch ein und das Hauptverfahren beginnt.
Meine Frage: Hat der Mieter (auch wenn er im Unrecht ist) das Recht auf eine Berufung, wenn er den Prozess verliert?
Vielen Dank!
