Käufer fordert Auflassungsbewilligung???
Von: , Frage gestellt am Do, 11. Dez 2003
Wollte einen Tip, Auskunft ???
Meine Schwester & ihr Mann leben in Gütertrennung.
Sie verkauft ihr Haus in Spanien aber ER nimmt der Kaufbetrag an sich.
Behauptet er versteht mehr von alldem usw. Jedesmal wenn sie das Geld
zurückfordert gibt es Streit usw. Er "investiert" das Geld in eine
ETWohnung. Aber auf seinen Namen.
Jetzt haut er ab mit einer 30 Jahre jüngerer Frau. Meine Schwester
nimmt einen Anwalt aber er war nicht SCHNELL genug mit dem sogennanten "Arrest".
Sie hat jetzt einen Eintrag im Grundbuchamt ABER
Der Ehemann verkauft blitzschnell die ETW weit unterm Wert. Meine
Schwester bekommt zwar ihren "Höchst-Sicherungshypothek" Eintrag allerdings wurde irgendwo eine Verkaufsurkunde erstellt zwei Tage
zuvor.
Jetzt fordert der Käufer der ETW die Bewilligung der Auflassung des Sicherungseintrags von meiner Schwester.
1.FRAGE? muss meine Schwester das unterschreiben/bewilligen wenn doch
damit ihr Pfand verlorengeht????
2. FRAGE: was hat sie zu befürchten wenn sie es nicht unterschreibt.
Sie hatte dem Käufer angeboten die Bewilligung zu unterschreiben
sobald er ihr sagt wohin das Geld vom Kaufpreis bezahlt wurde, damit
sie es dort pfändenlassen kann. Anscheinend hat er den Kaufpreis an den
Notar bezahlt, der die Verkaufsurkunde erstellt hatte.
Dieser weigert sich aber vehemend irgendwelche Auskunft zu geben.
Was meinen Sie zu meinen Fragen?
Danke.
