namensrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Dez 2003
hallo,
Ich will die nachnamen meiner kinder aus erster ehe auf den nachnamen der neuen ehe ändern lassen! (stiefgeschwister kind ist auch schon da)
wie geht das rechtlich? der leibliche vater kümmert sich nicht hat auf sein umgangsrecht beim jugendamt verzichtet und zahlt auch keinen unterhalt! seine zustimmung gibt er trotzdem nicht!
Was sind trieftige gründe für eine namensänderung?
Ich kann mir darunter nichts vorstellen? zählt denn nicht alleine der wunsch der kinder und eltern?
Gruß nicole
