namensrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Dez 2003

hallo,
Ich will die nachnamen meiner kinder aus erster ehe auf den nachnamen der neuen ehe ändern lassen! (stiefgeschwister kind ist auch schon da)

wie geht das rechtlich? der leibliche vater kümmert sich nicht hat auf sein umgangsrecht beim jugendamt verzichtet und zahlt auch keinen unterhalt! seine zustimmung gibt er trotzdem nicht!

Was sind trieftige gründe für eine namensänderung?
Ich kann mir darunter nichts vorstellen? zählt denn nicht alleine der wunsch der kinder und eltern?

Gruß nicole

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: namensrecht

    Triftige Gründe kann Euch nur ein guter Anwalt liefern, der beim zuständigen Gericht die Namensänderung durchsetzen muß. Theoretisch gilt das Wohl des Kindes. Doch ein Argument steht dagegen: Soll dem Kind der Hinweis auf die Abstammung genommen werden? Da es hier ins "Eingemachte" geht (die Lebensumstände spielen eine große Rolle) geht es nur mit gerichtlicher Hilfe eine Namensänderung zu erreichen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: namensrecht


      Triftige Gründe kann Euch nur ein guter Anwalt liefern, der
      beim zuständigen Gericht die Namensänderung durchsetzen muß.
      Theoretisch gilt das Wohl des Kindes. Doch ein Argument steht
      dagegen: Soll dem Kind der Hinweis auf die Abstammung genommen
      werden? Da es hier ins "Eingemachte" geht (die Lebensumstände
      spielen eine große Rolle) geht es nur mit gerichtlicher Hilfe
      eine Namensänderung zu erreichen.
      hallo

      Ich habe nicht vor den kindern den hinweis auf ihre abstammung zu nehmen! das könnte ich auch garnicht die sind alt genug um alles zu verstehen! Nur wie gesagt ich bin neu verheiratet trage den namen meises mannes und das halb geschwiester kind trägt nunmal auch den neuen ehenamen und die anderen kinder finden das total ungerecht und haben den wunsch geeußert wie wir zu heißen! Wie müßen den die lebensumstände sein damit die eine rolle spielen?
      gruß nicole

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: namensrecht

        Nicole,

        da kann - nicht ich - im Detail niemand hier weiterhelfen. Das kommt auf den Einzelfall an. Die persönlichen Lebensumstände, das Verhalten des sog. Kindsvaters als auch der möglicherweise ernst zu nehmende Willen des Kindes spielen hier eine Rolle. Das Jugendamt muß auch seine Stellungnahme dazu abgeben. Wenn diese überzeugt sind, daß die Namensänderung sinnvoll ist, dann ist zumindestens ein großes Stück des mühseligen Weges abgeschlossen worden. Rede also zuerst mit denen, was die dazu meinen. Die können uU auch abschätzen, ob ein solcher Antrag bei Gericht Erfolg haben wird oder nicht.

        Man will nämlich vermeiden, daß das Kind heute Meier, morgen Schmidt und, weil der "Herr Schmidt" nicht viel taugte, dann Huber, Schneider oder sonstwie heißt. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis einige Fälle, wo die Namensänderung nicht erreicht wurde. Es ist also kein leichtes Unterfangen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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