Ich bin seit nun 1 ½ Jahren geschieden. In der Anfangszeit war ich, weil meine zweite Tochter noch sehr klein war, im Erziehungsurlaub und war gezwungen in dieser Zeit, weil der Unterhalt, den mein Ex bezahlte nicht ausreichte, Sozialhilfe zu beantragen. Nachdem meine Kleine drei Jahre alt geworden war und ich einen Platz sowohl für sie, wie auch für meine große Tochter (6 Jahre) in unserer Kindertagesstätte hatte, habe ich angefangen, um vom Sozialamt weg zu kommen, wieder zu arbeiten – halbtags, aber immerhin. Mit Unterhalt und Kindergeld könnten wir nun leben. Nun hat aber mein Ex beschlossen, er zahlt zuviel – ich arbeite schließlich wieder. Versteh’ ich ja. Er hat zwar Vermögen im Hintergrund und verdient auch gut. Nur: seine Anwältin errechnet 750,00 DM weniger zu zahlenden Unterhalt. Nicht berücksichtigt wurden hierbei, dass ich „überobligatorisch“ wieder arbeite und was ich noch schlimmer finde – keinerlei „Kinderbetreuungskosten“. Die Kita kostet mich jeden Monat DM 440,00 + sonstiges. Ich habe Einspruch, per Anwalt, erhoben, aber er kürzt einfach. Wenn er mit dieser Kürzung durchkommt, bin ich wieder unterhalb der Sozialhilfegrenze. Kann das denn sein?
Uschi
*DieimMomentanallemverzweifelnmöchte*