Importe

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Apr 2000

Hi Leute,

ich habe von folgender Story gehört:
Ein japanischer Hersteller von Spiele-Computern vertreibt Japan und Europa jeweils eine andere Version eines Spielecomputers. Ein Typ wirbt damit, die japanische Version nach Deutschland zu importieren und in den Handel zu bringen. Der Hersteller rückt daraufhin mit Anwälten gegen den Typen vor, der soll die Importiererei lassen, andernfalls würden die Anwälte Ihn vor die Gerichte schleppen. Der Hersteller bzw. die Anwälte begründen dies mit eingetragenen Markenrechten. Der Name des Spielecomputers sowie der Herstellername sind markenrechtlich geschützt.
Der Importeur bewirbt das Importiere Zeugs mit voller Beibehaltung von Herstellername und Typbezeichnung.

Kommt der Spielecomputerhersteller damit durch?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Importe

    Kommt der Spielecomputerhersteller damit
    durch?
    Ja, ich denke schon.
    Der Erschöpfungsgrundsatz gilt laut EuGH ausschließlich im Gebiet des Binnenmarktes. Für außerhalb der EG in Verkehr gebrachte Waren findet (nach EG-Recht) keine Erschöpfung statt, dh das Markenrecht des Herstellers ist hinsichtlich der aus Japan parallel importierten Waren noch aufrecht.
    (Wenn ich das jetzt alles noch richtig im Kopf habe...)

    Ciao
    P.

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