Klage

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Dez 2003

Hallo www-ler,

ich habe folgendes Problem:

Meine Schwester und ich haben von meinem Vater ein Haus geerbt und der Mieter macht nur Ärger.

Letzte Woche habe ich mit einem Elektriker das Haus und den Stromkasten besichtigt. Der Elektriker hat fast alle sin Ordnung empfunden. Es müssen nur ein paar Leitung überprüft werden, aber dies ist bei älteren Häuser normal. Der FI-Schlater ist seiner fachmännischen Meinung auch ordnungsgemäß eingebaut.

Gestern hat mir der Mieter am Telefon gedroht:
"Wenn Sie das Konto (wurde durch Pfändung gesperrt) nicht bis um 17Uhr freigeben, werde ich zum Anwalt gehen und eine Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters erstatten!"

Kann mich der Mieter eigentlich überhaupt anzeigen?

Schliesslich kann ich ja nix für die angebliche Überbrückung? Denn woher sollte ich denn davon was wissen. Hätte der Mieter nicht schon längst eine Anzeige erstatten müssen. Denn wenn es so ist, dann lebt der Mieter ja schon ewig da drin und hat bisher noch nie einen Mucks gemacht. Nur weil ihm grad das Geld ausgeht, macht er ne Welle.

Danke
Markus

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Ähm

    Hallo,
    kann es sein, dass ich einiges nicht richtig verstehe? und der Mieter macht nur Ärger.
    Was für welchen genau.
    Mieter des Hauses oder einer Wohnung in dem Haus?
    Letzte Woche habe ich mit einem Elektriker das Haus und den
    Stromkasten besichtigt.
    War der Mieter dabei bzw. wusste er davon? Der Elektriker hat fast alle sin
    Ordnung empfunden. Es müssen nur ein paar Leitung überprüft
    werden, aber dies ist bei älteren Häuser normal. Der
    FI-Schlater ist seiner fachmännischen Meinung auch
    ordnungsgemäß eingebaut.
    ist doch schön
    Gestern hat mir der Mieter am Telefon gedroht:
    "Wenn Sie das Konto (wurde durch Pfändung gesperrt) nicht bis
    um 17Uhr freigeben, werde ich zum Anwalt gehen und eine
    Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters erstatten!"
    Was hast du mit der Kontensperrung zu tun??
    Hast du die Miete per Pfändung eingezogen??
    Bitte was genauer.

    Wieso ist der FI-Schalter überbrückt? Ich dachte, er ist in Ordnung.
    Wer hat ihn überhaupt überbrückt und warum?


    Also, schilder doch mal mehr, damit die Experten was damit anfangen können.
    (falls schon geschehen, wäre ein Hinweis auf das andere Posting nicht schlecht)

    Gruß
    HaWeThie

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re: Ähm

      Der Mieter bewohnt ein Reiheneckhaus mit seiner Familie (Kinder 22 und 30 Jahre alt)

      Ja, der Mieter war letzte Woche beid er Besichtigung durch den Elektriker dabei, denn ohne Mieter kommen wir ja bekanntlich nicht in das Haus rein.

      Das Konto des Mieters wurde durch uns per Pfändung gesperrt, da er die Nebenkosten nicht gezahlt hat. Wieso ist der FI-Schalter überbrückt? Ich dachte, er ist in
      Ordnung.
      Wer hat ihn überhaupt überbrückt und warum?
      Die Mieter haben bei dem Besichtigungstermin immer wieder egsagt, dass der FI-Schalter überbrückt worden sei. Aber gem. der fachmännischen Meinung des Elektrikers letzte Woche, ist da garnis überbruckt worden. Ich weiss auch nicht wie der Mieter darauf kommt.

      Ich meine nur generell:
      Kann mich der Mieter anzeigen, obwohl ich erst seit ein paar Monaten Eigentümer des Hauses bin und bis letzte Woche garnichts von diesem angeblichen überbrückten FI-Schlater wusste?

      Kann man jemand wegen einer Überbrückung des FI-Schlaters anzeigen?

      Markus

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Ähm

        Hi,

        vielleicht postest Du diese Teilfrage zum FI noch im Elektronikbrett.

        Soweit ich weiss, sind FI nur für Neueinstallationen in Nassbereichen vorgeschrieben. Im Altbestand gibt es noch unzählige Wohnungen ohne FI- Schalter.

        Durch seine Querelen könnte es auch sein, dass der Mieter eine Möglichkeit schafft, dass Du ihn kurzfristig rauskündigst. Zumindest wenn Du auch in dem Haus mit wohnst. Für Einliegerwohnungen gilt ja in deiser Hinsicht eine einschränkung des Kündigungsschutzes....

        A.

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^3: Ähm

          Hallo Soweit ich weiss, sind FI nur für Neueinstallationen in
          Nassbereichen vorgeschrieben. Im Altbestand gibt es noch
          unzählige Wohnungen ohne FI- Schalter.
          Stimmt, aber da wo er ist muss er auch funktionieren. Einen FI ueberbrückt man meines erachtens nur wenn ein Problem im Leitungsnetz bestehen und der FI dauernd rausspring. Dies ist dann fahrlässig.

          Gruss Frank

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Klage

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Klage

      Hallo erstmal, Letzte Woche habe ich mit einem Elektriker das Haus und den
      Stromkasten besichtigt. Der Elektriker hat fast alle sin
      Ordnung empfunden. Es müssen nur ein paar Leitung überprüft
      werden, aber dies ist bei älteren Häuser normal. Der
      FI-Schlater ist seiner fachmännischen Meinung auch
      ordnungsgemäß eingebaut.

      Gestern hat mir der Mieter am Telefon gedroht:
      "Wenn Sie das Konto (wurde durch Pfändung gesperrt) nicht bis
      um 17Uhr freigeben, werde ich zum Anwalt gehen und eine
      Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters erstatten!"

      Kann mich der Mieter eigentlich überhaupt anzeigen?
      Aeh, wurde überhaupt der FI (= fehlerschutz
      Sicherung/Schalter) überbrückt? Sollte ja eigentlich nicht der
      Fall gewesen sein.
      Klar kann er anzeigen. Die Frage ist halt nur obs es nicht bls
      (mal wieder) eine lehre Drohung war und was es dann überhaupt
      bringen soll.
      Und auf welcher Grundlage kann er mich anzeigen? Ich weiss doch erst seit zwei Wochen von der angeblichen Überbrückung. Der Mieter wohnt da schon seit zig Jahren drin und die Überbrückung muss ja dann schon mindestens 7 Jahre so sein (da wurde das Haus ausgebaut). Schliesslich kann ich ja nix für die angebliche Überbrückung?
      WER hat denn da WAS genau überbrückt und WARUM?
      Mein Dad hat vor ca. 7 Jahre das Haus ausgebaut. Wieso, weshalb da was überbrückt worden ist, weiss ich auch nicht. Mein Dad hat den Umbau des Hauses geleitet. Aber leider ist er vor 3 MOnaten gestorben.

      Was könnten denn die Folgen aus der Anzeige sein?
      - Geldstrafe
      - Mängelbeseitigung (das wollen wir ja eh machen)
      - ...

      Wobei ich mir aber sicher bin, dass mir nichts blüht, da laut Aussage des Elektrikers alles paletti ist. Aber man kann sich ja auch mal irren....

      Danke
      Markus

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    JA

    Hi!

    Ich kann dich auch gleich heute anzeigen weil du gestern gefurzt hast ;o)) Prinzipiell kann jeder und zu jeder Zeit Anzeige erstatten! Allerdings läuft man selbst Gefahr bei vorsätzlich falschen Anzeigen bestraft zu werden.
    In diesem Falle würde ich sagen : "Lass ihn ruhig schreien" und ignorier solch Drohgebärden. Prinzipiell könntest du gar Strafanzeige wegen Nötigung gegen ihn stellen!

    Gruß

    Bernd

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re: JA

      Hallo Bernd,

      wieso wegen Nötigung?
      Kannst Du mir das genauer erklären?
      Meinst du wegen des Telefongesprächs und der Drohung?
      Aber hierfür habe ich keinen Zeugen....

      Markus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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