Klage
Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Dez 2003
Hallo www-ler,
ich habe folgendes Problem:
Meine Schwester und ich haben von meinem Vater ein Haus geerbt und der Mieter macht nur Ärger.
Letzte Woche habe ich mit einem Elektriker das Haus und den Stromkasten besichtigt. Der Elektriker hat fast alle sin Ordnung empfunden. Es müssen nur ein paar Leitung überprüft werden, aber dies ist bei älteren Häuser normal. Der FI-Schlater ist seiner fachmännischen Meinung auch ordnungsgemäß eingebaut.
Gestern hat mir der Mieter am Telefon gedroht:
"Wenn Sie das Konto (wurde durch Pfändung gesperrt) nicht bis um 17Uhr freigeben, werde ich zum Anwalt gehen und eine Anzeige wegen der Überbrückung des FI-Schalters erstatten!"
Kann mich der Mieter eigentlich überhaupt anzeigen?
Schliesslich kann ich ja nix für die angebliche Überbrückung? Denn woher sollte ich denn davon was wissen. Hätte der Mieter nicht schon längst eine Anzeige erstatten müssen. Denn wenn es so ist, dann lebt der Mieter ja schon ewig da drin und hat bisher noch nie einen Mucks gemacht. Nur weil ihm grad das Geld ausgeht, macht er ne Welle.
Danke
Markus
