Witwenrente

Ich habe kein anderes Forum gefunden, daher denke ich, dass es hier auch reinpasst.
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Hallo,

ist wirklich nicht so ganz einfach aber ich versuche meine Frage mal zu formulieren.
Meine Eltern sind seit fast 30 Jahren geschieden, seit 1976 glaub ich. Mein Vater bezieht seit 3 Jahren Rente, er ist mit einer 30%igen Behinderung mit 60 in Rente gegangen, nun ist er 63. Er bekommt etwas aus der gesetzlichen Rentenversicherung und etwas aus einer betrieblichen Altersversorgung. Nun ist er allerdings sehr schwer erkrankt und meine Mutter überlegt ernsthaft ihn wieder zu heiraten, mein Vater natürlich auch. Bei der Heirat 1961 hatte meine Mutter sich ihre Rentenanwartschaften auszahlen lassen, 1976 hat sie auf Versorgungsansprüche verzichtet. Würde meine Mutter bei einer Heirat einen Anspruch auf die Rente meines Vaters haben. Meine Mutter ist 62 Jahre alt und bezieht zur Zeit Arbeitslosenhilfe und hat auch nur geringe Rentenansprüche. Es ist davon auszugehen, dass mein Vater wohl nur noch wenige Monate zu leben hat, hat das Auswirkungen bei einer eventuellen Heirat.

MfG

Uwe

Hallo Uwe,

mit der Eheschliessung dürfte es etwas zu spät sein, wenn dein Vater nur noch wenige Monate lebt.

Ungeachtet der Frage, ob deine Mutter bereits durch die nach der Scheidung getroffenen Vereinbarungen auf die Ansprüche verzichtet haben könnte, liegt hier wohl ein Ausschlussgrund nach § 46 SGB VI vor:

(2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständendes Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Viele Grüsse,
BM

Hallo!

Also, es dürfte zeimlich schwer sein, eine Witwenrente nach den aktuellen Rechtsvorschriften (§ 46 SGB VI) zu beziehen, da du davon ausgehst, dass dein Vater in ein paar Monaten stirbt, würde die neue Ehe nämlich weniger als ein Jahr dauern. Hie schützt auch nicht die Übergangsregelung des § 242 a SGB VI, da zwar ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist, die Ehe jedoch erst nach dem 01.01.2002 geschlossen wurde.

D. h. deine Mutter müsste in diesem Fall erst einmal nachweisen, dass sie deinen Vater nicht aus wirtschaftlichen Gründen geheiratet hat, nur um an die Witwenrente zu kommen (= sog. Versorgungsehe). Ich kann dir aus der Praxis sagen, dass das auch geprüft wird. Wenn erkannt wird, dass dein Vater so schwer krank war, wird sich der RV-Träger querstellen und deiner Mutter keine Rente zahlen.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit. Das ganze nennt sich „Witwenrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten“. Die Voraussetzungen wären:

  • Scheidung der Ehe vor dem 01.07.1977
  • Keine Wiederheirat in der Zwischenzeit
  • Zahlung von Unterhalt an deine Mutter im letzten Jahr vor dem Tod

Außerdem muss dein Vater die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Das ist in diesem Fall aber so und so der Fall, da er schon einen eigene Rente bezieht.

Da ein Anspruch über diese Rentenart extrem schwer zu bestimmen ist, kann ich dir nur einen Rat geben:

Geh mit deine Mutter zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers. Am besten geht ihr dorthin, von wo aus die Rente deines Vaters gezahlt wird. Lasst euch ausführlich über die beiden Möglichkeiten beraten und vor allem, lasst euch schriftlich bestätigen, dass ein Anspruch auf Witwenrente für nach dem 01.07.1977 geschiedenen Ehegaten besteht.

Diese schrifltiche Bestätigung werdet ihr höchstwahrscheinlich nicht bei der Beratung bekommen, weil das durch Juristen entschieden werden muss. Aber ihr könnt verlangen, dass ihr es im Nachhinein schrifltich bekommt. Wenn ein Anspruch besteht, dürfen deine Eltern natürlich auf keinen Fall heiraten!!!

Viele Grüße
Flo