Schulden, wer bekommt was?

Hallo,

Mein Vater hat im Jahr 2002 für seine Firma Insolvenz angemeldet. Er haftet dort auch mit seinem Privatvermögen. Gläubiger sind noch reichlich vorhanden. Kapital aber nicht mehr.

Mein Vater und meine Mutter zusammen haben in den 80 iger ein Haus gekauft (hier ist noch einiges an Hypothekenschulden). Eine private Insolvenz haben beide noch nicht gemacht. Es droht hier eine Zwangsversteigerung es Hauses wenn nicht in kurzer Zeit 12.000 Euro an Hypothekenschuld beglichen werden.

Die Garage, die beiden gehört hätte diesen Wert und könnte verkauft werden. Hat der Insolvenzverwalter der Firma das Recht den Anteil ( 6000 Euro) meines Vater’s für die Gläubiger der Firma zu nehmen oder können meine Eltern damit die Hypothekenschulden bezahlen??

Kafka

Hi Kafka,

wer hat die Zwangsversteigerung erwirkt? Doch der Hypothekengläubiger, nicht der Insolvenzverwalter? Gehört die Garage zu dem Grundstück, das verkauft werden soll?

Wenn sie nicht dazugehört, hat die Garage mit der Zwangsversteigerung nichts zu tun, daher würde der Verkauf unter die Kategorie Vermögensverwertung fallen. Dann hätte meines Erachtens der Insolvenzverwalter nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Anteil Deines Vaters zu vereinnahmen.

Es gibt nämlich bei der Insolvenz die gesetzliche Regel, dass kein Insolvenzgläubiger bevorzugt werden darf. Das Vermögen wird verwertet und gleichmäßig an alle verteilt. So wäre es ja, dass der Hypothekengläubiger sich ein Stück aus dem Kuchen rausschneidet, das eigentlich allen Gläubigern zusteht.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

PS
Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass der Hypothekengläubiger des Grundstücks mit dem Haus die Versteigerung erwirkt hat, also seine Kreditsicherheit einlöst.

Hi Oskar,

die Zwangsversteigerung droht von der Hypotheken Bank, diese ist aber kein Gläubiger aus der Firmeninsolvenz.

die Garage und das dazugehörige Grundstück gehören mit zu dem Haus.

Meinst du ich kann die Garage nicht verkaufen Ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters? Wenn die Hälte des Verkaufs an den Insolvenzverwalter geht, reicht es nicht um die jetzt fällige Schuld bei der Hypothekenbank zu begleichen.

Übrings, für den Insolvenzverwalter braucht daß Haus nicht verkauft werden. Hier waren wahrscheinlich die hohen Belastungen und das ein wenig auf die Tränendruse drücken ausschlaggebend.

Gruß Kafka

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Hallo,

Zwangsversteigerungen fallen etwas heraus aus dem Ablauf von Insolvenzverfahren. Hier spielt es eine Rolle, welcher Gläubiger Rechte an dem Objekt erworben hat (z.B. Hypothek, Grundschuld) und mit welchem Rang diese Forderung im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn ein Objekt wie die gen. Garage verkauft würde, erhielte jeder Eigentümer seinen Anteil von dem Erlös. Damit handelt es sich um ein Vermögen, das der Insolvenzverwalter beschlagnahmen kann. Es gehört in die Insolvenzmasse und würde nach der Insolvenztabelle an die Gläubiger verteilt.
Diese Lösung bietet sich also nicht an, um eine Hypothekenschuld zu bezahlen. Wenn das Hausgrundstück genügend werthaltig ist, könnte der Eigentümer mit der Bank oder auch mit einer anderen Bank über einen neuen Kredit verhandeln, der mit der Hypothek abgesichert wird.

Gruß,
Francesco

Hi,

Übrings, für den Insolvenzverwalter braucht daß Haus nicht
verkauft werden. Hier waren wahrscheinlich die hohen
Belastungen und das ein wenig auf die Tränendruse drücken
ausschlaggebend.

Wohl eher die hohen Belastungen. Am Erlös der Zwangsversteigerung bedient sich zunächst die Hypothekenbank. Bleibt noch was übrig, fließt der Anteil Deines Vaters in die Masse. Nach Deiner Beschreibung ist das nicht zu erwarten, daher bringt das Grundstück dem Verwalter also nichts außer Arbeit.

die Zwangsversteigerung droht von der Hypotheken Bank, diese ist aber
kein Gläubiger aus der Firmeninsolvenz.

Normal schon, die Insolvenz betrifft ja nicht nur das betriebliche sondern auch das private Vermögen, denn Du sagst, dass Dein Vater persönlich haftet. Damit wäre die Bank auch Insolvenzgläubiger.

die Garage und das dazugehörige Grundstück gehören mit zu dem
Haus.

Meinst du ich kann die Garage nicht verkaufen Ohne Zustimmung
des Insolvenzverwalters? Wenn die Hälte des Verkaufs an den
Insolvenzverwalter geht, reicht es nicht um die jetzt fällige
Schuld bei der Hypothekenbank zu begleichen.

Ohne Zustimmung des Verwalters geht sowieso nichts. Wenn der Verwalter nicht damit rechnen kann, dass etwas in die Masse fließt, dann kann er das Grundstück aus der Masse freigeben.

Eine Zwangsversteigerung bringt erfahrungsgemäß nur geringe Verkaufspreise. Da hat niemand was von. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Bank dem Verkauf der Garage zustimmen muss (weiß es aber nicht sicher, Denn: Der Verkauf mindert den Wert ihrer Sicherheit). Ich würde daher das Gespräch mit dem Verwalter und der Bank suchen.

Gruß Oskar

Hi Oskar,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich glaube, es ist wirklich besser ich suche mit allen beteiligen das Gespräch. Das es kompliziert wird war mir klar aber so…

Gruß Kafka

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hi Francesco,

super Tip. Stimmt im Grundbuch stehen auch noch 2 Banken. Ich sehe auch hier. alles nicht so einfach.

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