Hallo Frank,
Ich gehe davon aus,
das dies bewusst so geschaltet war.
Wie kommst du darauf? Gibt es Beweise? Sorry, aber vielleicht sollte man doch erst mal die Kirche im Dorf lassen und davon ausgehen, dass da einfach vielleicht aus früheren Zeiten, durch einen schusseligen Elektriker, nicht nachgedacht, oder sonstigen recht trivialen Gründen ohne bösen Willen dies so "passiert" ist.
Ich würde den Vermieter einfach mal freudlich darauf hinweisen, dass dir dies aufgefallen ist, ihm mitteilen, dass du davon ausgehst, dass dies ohne Absicht passiert ist, aber trotzdem gerne möchtest, dass dir die Kosten erstattet werden und für die Zukunft hier eine Regelung gefunden wird.
In welcher Höhe kann man eine Entschädigung verlangen? Der
Boden wurde zwar oft genutzt aber es war ja „nur“ das Licht.
Da musst du doch nur schauen, wieviel Watt da verbraten werden, und wieviel Stunden in der Woche das Ding tatsächlich an ist und entsprechend schätzen, was da so in der Mietzeit bislang zusammengekommen ist. Dann die Kilowattstunden ausrechnen und nachsehen, was du beim EVU momentan pro KW/h zahlst. Schon hast du eine saubere Summe. Und wenn du die jetzt nicht einfach nur forderst, sondern die Berechnung deinem Schreiben an den Vermieter beifügst, kann er auch nachvollziehen, wie sich der Betrag zusammensetzt und man ist der Lösung des Problems schon einen guten Schritt näher.
Gruß vom Wiz