wie bemißt sich der Schaden ?
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Sep 1999
in meinem Grundbuch wurde durch einen Fehler eine Sicherungshypothek eingetragen die nicht meine Person betraf.
Jetzt wollte ich eine Grundschuld bestellen und wurde damit konfrntiert. Das GrundbuchamtAmt sieht den Fehler ein, allerdings dauert das ewig, um den falschen Eintrag auszutragen und dann den Neuen wieder einzutragen, erst dann fließt Geld und wenn das weiter so geht, sitze ich im Winter ohne Heizung da.
Jetzt allerdings die Frage.
Für den Schaden haften dürfte wie üblich der Verursacher, hier Grundbuchamt. bzw. der, der eine Beantragung veranlaßt hat. Was mich allerdings viel mehr interessiert, wie bemesse ich den Schaden ?
Das Geld ist natürlich für umfangreiche Renovierungsarbeiten und Ausbauarbeiten gedacht, die sich nun willkürlich verzögern.
Da ich das Grundbuchamt schon Monate vorher über die Falscheintragung benachrichtigt habe und zur Antwort eine ablehnende Haltung bekam, oder besser gesagt man erläuterte mir die Richtigkeit der Falscheintragung... möchte ich ehrlich gesagt nicht auf eine ordentlich Schadensersatzklage verzichten, denn mich stört vor allem mit welcher Arroganz einem gegenüber die Unfehlbarkeit der Ämter suggeriert werden soll.
Wie kann ich den Schaden so deffinieren, das der Richter nicht auf die Idee kommt zu sagen, ... na da hat sichs halt verzögert, macht ja nix ...
And.
