wie bemißt sich der Schaden ?

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Sep 1999

in meinem Grundbuch wurde durch einen Fehler eine Sicherungshypothek eingetragen die nicht meine Person betraf.

Jetzt wollte ich eine Grundschuld bestellen und wurde damit konfrntiert. Das GrundbuchamtAmt sieht den Fehler ein, allerdings dauert das ewig, um den falschen Eintrag auszutragen und dann den Neuen wieder einzutragen, erst dann fließt Geld und wenn das weiter so geht, sitze ich im Winter ohne Heizung da.

Jetzt allerdings die Frage.
Für den Schaden haften dürfte wie üblich der Verursacher, hier Grundbuchamt. bzw. der, der eine Beantragung veranlaßt hat. Was mich allerdings viel mehr interessiert, wie bemesse ich den Schaden ?
Das Geld ist natürlich für umfangreiche Renovierungsarbeiten und Ausbauarbeiten gedacht, die sich nun willkürlich verzögern.

Da ich das Grundbuchamt schon Monate vorher über die Falscheintragung benachrichtigt habe und zur Antwort eine ablehnende Haltung bekam, oder besser gesagt man erläuterte mir die Richtigkeit der Falscheintragung... möchte ich ehrlich gesagt nicht auf eine ordentlich Schadensersatzklage verzichten, denn mich stört vor allem mit welcher Arroganz einem gegenüber die Unfehlbarkeit der Ämter suggeriert werden soll.

Wie kann ich den Schaden so deffinieren, das der Richter nicht auf die Idee kommt zu sagen, ... na da hat sichs halt verzögert, macht ja nix ...

And.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten hilfreich
    wirklich interessanter Fall

    ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Zuvor würde ich mal beim örtlichen Notar nachfragen.

    Ich wäre sehr am Ergebnis dieser dann folgenden Verhandlungen mit dem Grundbuchamt interessiert.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: wie bemißt sich der Schaden ?

    Ein Anspruch auf Schadenersatz ist hier grundsätzlich gegeben, vor allem aus Amtshaftung. Ich kann aber keine Beeinträchtigung von Vermögensinteressen entdecken. Erst wenn die neue Heizung erst nach dem Winter installiert werden sollte und dadurch dann ein Vermögensschaden auftritt, z.B. weil mit der neuen schon hätten Heizkosten gespart werden können, liegt ein Schaden vor. Etwas anderes wäre es, wenn man sich das Geld für die Baumaßnahme schon geliehen hätte (verzinslich) und daher die Zinsen als Schaden hat. Dies scheidet aber hier nach der Konstruktion des Falles offensichtlich aus, da es dann ja gerade nicht der Handwerker-Sicherungshypothek bedürfte. Vielleicht gibt es aber einen Teilfinanzierungsbetrag, den jemand vorgestreckt hat und hierfür jetzt Bereitstellungszinsen verlangt? Alles klar?

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: wie bemißt sich der Schaden ?

      Ein Anspruch auf Schadenersatz ist hier
      grundsätzlich gegeben, vor allem aus
      Amtshaftung. Ich kann aber keine
      Beeinträchtigung von Vermögensinteressen
      entdecken. Erst wenn die neue Heizung
      erst nach dem Winter installiert werden
      sollte und dadurch dann ein
      Vermögensschaden auftritt, z.B. weil mit
      der neuen schon hätten Heizkosten gespart
      werden können, liegt ein Schaden vor.
      Etwas anderes wäre es, wenn man sich das
      Geld für die Baumaßnahme schon geliehen
      hätte (verzinslich) und daher die Zinsen
      als Schaden hat. Dies scheidet aber hier
      nach der Konstruktion des Falles
      offensichtlich aus, da es dann ja gerade
      nicht der Handwerker-Sicherungshypothek
      Es handelt sich nicht um eine Handwerker-Sicherungshypothek, sondern um eine durch ein Gerichtsurteil gegen eine andere Person, ich nehme an wegen Namensähnlichkeiten, eingetragene Sicherungshypothek. Trotz auf den Fehler und die bevorstehende Finanzierung hingewiesen, lehnte das Grundbuchamt die sofortige Austragung ab. Trotz weiteren Hinweisen passierte gar nichts.
      Erst als ich mich vor dem Notar zum Affen machte bin ich stinkig geworden und habe persönlich vorgesprochen.
      Der ganze Aufwand bemißt sich aber mindestens in Zeit und die kostet Geld.

      --- Ich muß noch dazu sagen, das ich sogar mit dem Anwalt gesprochen habe, der diese Falscheintragung veranlaßt hat um den Irrtum aufzuklären, der wurde noch richtig Dumm und genau deshalb möchte ich unter allen Umständen eine Summe so hoch wie nur irgendmöglich rausholen. Nicht weil ich Geldgeil bin, sondern weil ich behandelt wurde wie ein kleines A. (sorry) und ich habe nur gebeten den Fehler zu beheben.
      Jetzt entsteht mir eine Verzögerung von mindestens 6 Wochen. Es wurde Urlaub genommen, jetzt umsonst, da sich die Baumaßnahmen verschieben usw.

      Das kann nicht in Ordnung sein. Es kann sich doch hier nicht jeder das Recht biegen wie er gern möchte.

      Die finanzierende Bank hätte die Verträge nicht unterschrieben, wenn Sie diesen Auszug gesehen hätte. jetzt kommt sie nicht mehr raus, aber trotzdem in §824 BGB ist der Schaden geregelt. bedürfte. Vielleicht gibt es aber einen
      Teilfinanzierungsbetrag, den jemand
      vorgestreckt hat und hierfür jetzt
      Bereitstellungszinsen verlangt? Alles
      klar?
      Na Sicher :-)))

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