Trotz Lohnsteuerklasse 1 mit 6 abgerechnet

Hallo!

Meine Freundin wurde statt mit der Lohnsteuerklasse 1 mit der 6 abgerechnet. Das dadurch enorme Geldeinbusen endstanden sind ist ja klar. Nun weigert sich aber der Arbeitgeber diese Abrechnung zu korrigieren mit der begründung „wir können das nicht machen“. Da meine Freundin jetzt aber schon seit 8 wochen krank ist und nun krankengeld bekommt, kommt die nächste überraschung. Sie bekommt ihr Krankengeld von dem Gehalt der mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde, weil dies das erste Gehalt war.
Was soll sie nun machen ? Soweit ich weiss ist der Arbeitgeber doch verpflichted eine unkorrekte Lohnabrechnung zu korrigieren. Und das ist auch möglich da dies bei einem meiner Arbeitgeben genauo ging.
Über Tips und Hilfen wäre ich sehr Dankbar!

Hallo Adrian!
Warum hat der Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abgerechnet?
Lag keine Steuerkarte vor oder ist Steuerklasse 6 eingetragen.
In diesem Fall hast Du/Deine Freundin schlechte Karten.
Versuch schnellstmöglich einen Lohnsteuerausgleich zu machen!

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Hallo!

Prinzipiell wird 6 nur dann angewandt, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, oder nicht rechtzeitig vorlag.

Sollte sie irrtümlich in 6 abgerechnet worden sein, beim Lohnsteuerjahresausgleich das Geld zurückholen.

gruß
dennis

Hallo Adrian!
Warum hat der Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abgerechnet?
Lag keine Steuerkarte vor oder ist Steuerklasse 6 eingetragen.
In diesem Fall hast Du/Deine Freundin schlechte Karten.
Versuch schnellstmöglich einen Lohnsteuerausgleich zu machen!

Laut aussagen des Arbeitgebers war die Lohnsteuerkarte rechtzeitig da
und er kann sich nicht erklären wieso dies mit Der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde. Meine Freundin hat die Lohnsteuerklasse 1.
Ein Lohnsteuerausgleich will sie aber nicht machen. Weil hier geht es um das Krankengeld! Da dies beim ersten Gehalt passiert ist bekommt sie nur soviel Krankengeld monatlich ausgezahlt wie sie Netto bekommen hat. Und das war ja mit Lohnsteuerklasse 6.
Der Lohnsteuerausgleich bringt vielleicht paar euro. Aber die Vielen euros die durch das Krankengeld verloren gehen sind dabei mehr als 10 fach höher.

Hallo Adrian !

Habt ihr denn schon mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn gesprochen ? Und die Problematik erklärt? Vielleicht würde auch eine Kopie der Lohnsteuerkarte mit der korrekt eingetragenen Klasse weiterhelfen.
Tschüs
Sabine

Hallo Sabine !
Die Krankenkasse bezieht sich nur auf die Abrechnung! Die selber aber wissen das meine Freundin die Lohnsteuerklasse 1 hat. Der Arbeitgeber hatte ja auch die Lohnsteuerkarte doch das Lohnbüro rechnete es dennoch mit der Klasse 6 ab. Wieso und weshalb kann dir keiner sagen, du bist wieder derjenige der auf dem mist sitzt.

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Was ist das denn für eine Transuse im Lohnbüro?
Hi!

Meine Freundin wurde statt mit der Lohnsteuerklasse 1 mit der
6 abgerechnet. Das dadurch enorme Geldeinbusen endstanden sind
ist ja klar. Nun weigert sich aber der Arbeitgeber diese
Abrechnung zu korrigieren mit der begründung „wir können das
nicht machen“.

Ihm ist klar, dass er Fehler macht, weigert sich aber, diese zu korrigieren? Manchmal ist ein Betriebsrat vielleicht doch sinnvoll…

Da meine Freundin jetzt aber schon seit 8
wochen krank ist und nun krankengeld bekommt, kommt die
nächste überraschung. Sie bekommt ihr Krankengeld von dem
Gehalt der mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde, weil dies
das erste Gehalt war.

Nee - damit hängt das weniger zusammen! Die Kasse schickt dem Arbeitgeber ein Formular, auf dem er das korrekte Einkommen bescheinigen muss! Da ist auch ein Feld: LOHNSTEUERKLASSE…
Dass die Abrechnung evtl. falsch war, kann ich ja noch nachvollziehen, aber dass er dann auch noch die Bescheinigung vorsätzlich (da er ja wusste, dass es nicht 6 sondern 1 war) falsch ausfüllt, halte ich für extrem bedenklich!

Was soll sie nun machen ?

Am Besten ihre Krankenkasse so richtig nerven! Es ist einfacher, dass die Kasse irgendwann mit dem Arbeitgeber Krieg hat, als sie selbst!!!

Soweit ich weiss ist der Arbeitgeber
doch verpflichted eine unkorrekte Lohnabrechnung zu
korrigieren.

Richtig!

Und das ist auch möglich da dies bei einem meiner
Arbeitgeben genauo ging.

Habe ich selbst schon 1000 mal gemacht!

Viel Efolg
Guido

Hallo Guido!

Erstmal danke für deinen Rat! Nur was ich vergessen habe zu sagen ist das meine Freundin in der Probezeit krank war und natürlich deswegen auch gekündigt worden ist.
So wie ich das Verstanden habe richtet sich dein Krankengeld nach dem letzten Gehalt. Oder nach dem ersten ? Denn das erste Gehalt wurde mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet und das zweite noch gar ned. Das kommt erst jetzt mitte Februar (So ist das halt bei den Leihfirmen).
So wie ich das sehe baut die Leihfirma ganz schön viel Mist und schiebt alles auf die Krankenkasse. Meine Freundin ist dabei die Leidtragende.

Meine Freundin wurde statt mit der Lohnsteuerklasse 1 mit der
6 abgerechnet. Das dadurch enorme Geldeinbusen endstanden sind
ist ja klar. Nun weigert sich aber der Arbeitgeber diese
Abrechnung zu korrigieren mit der begründung „wir können das
nicht machen“.

Ihm ist klar, dass er Fehler macht, weigert sich aber, diese
zu korrigieren? Manchmal ist ein Betriebsrat vielleicht doch
sinnvoll…

Da meine Freundin jetzt aber schon seit 8
wochen krank ist und nun krankengeld bekommt, kommt die
nächste überraschung. Sie bekommt ihr Krankengeld von dem
Gehalt der mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde, weil dies
das erste Gehalt war.

Nee - damit hängt das weniger zusammen! Die Kasse schickt dem
Arbeitgeber ein Formular, auf dem er das korrekte Einkommen
bescheinigen muss! Da ist auch ein Feld: LOHNSTEUERKLASSE…
Dass die Abrechnung evtl. falsch war, kann ich ja noch
nachvollziehen, aber dass er dann auch noch die Bescheinigung
vorsätzlich (da er ja wusste, dass es nicht 6 sondern 1 war)
falsch ausfüllt, halte ich für extrem bedenklich!

Was soll sie nun machen ?

Am Besten ihre Krankenkasse so richtig nerven! Es ist
einfacher, dass die Kasse irgendwann mit dem Arbeitgeber Krieg
hat, als sie selbst!!!

Soweit ich weiss ist der Arbeitgeber
doch verpflichted eine unkorrekte Lohnabrechnung zu
korrigieren.

Richtig!

Und das ist auch möglich da dies bei einem meiner
Arbeitgeben genauo ging.

Habe ich selbst schon 1000 mal gemacht!

Viel Efolg
Guido

Schikane
Hallo Adrian,

ich tippe auf Schikane.
Erstes Gehalt Deiner Freundin - Probezeit.
In der Probezeit seit 8 Wochen krank - AG ist sauer und rächt sich mit Blockade bei der Lohnsteuerkorrektur - vielleicht hat sein Verhalten auch Methode und die falsche Lohnsteuerangabe ist auf seinem Mist gewachsen.
Mich wundert bei seinem Verhalten auch, warum er nicht gleich die Kündigung ausspricht - ist in der Probezeit problemlos möglich.
Wehren in der Probezeit - man hat da schlechte Karten.
Wenn allerdings eine Kündigung absehbar ist, würde ich mich trotzdem auf die Hinterbeine stellen und den Chef nerven bis zum Gehtnichtmehr.

Gruß
karin

Meine Freundin wurde statt mit der Lohnsteuerklasse 1 mit der
6 abgerechnet. Das dadurch enorme Geldeinbusen endstanden sind
ist ja klar. Nun weigert sich aber der Arbeitgeber diese
Abrechnung zu korrigieren mit der begründung „wir können das
nicht machen“. Da meine Freundin jetzt aber schon seit 8
wochen krank ist und nun krankengeld bekommt, kommt die
nächste überraschung. Sie bekommt ihr Krankengeld von dem
Gehalt der mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde, weil dies
das erste Gehalt war.
Was soll sie nun machen ? Soweit ich weiss ist der Arbeitgeber
doch verpflichted eine unkorrekte Lohnabrechnung zu
korrigieren. Und das ist auch möglich da dies bei einem meiner
Arbeitgeben genauo ging.
Über Tips und Hilfen wäre ich sehr Dankbar!

Hallo Karin

Ich habs vergessen zu schreiben! Meine Freundin wurde nach 2-3 Wochen nach beginn der Krankheit gekündigt. Wahrscheinlich auch deshalb die Absichtliche Abrechnung mit der Lohnsteuerklasse 6 wie du schon geschrieben hast. Ich würde ja gerne in diesem Falle einen Anwalt einschalten doch kann ich mir diesen nicht leisten so muss ich zusehen was ich da machen kann.

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Hallo Adrian,

Ich habs vergessen zu schreiben! Meine Freundin wurde nach 2-3
Wochen nach beginn der Krankheit gekündigt. Wahrscheinlich
auch deshalb die Absichtliche Abrechnung mit der
Lohnsteuerklasse 6 wie du schon geschrieben hast. Ich würde ja
gerne in diesem Falle einen Anwalt einschalten doch kann ich
mir diesen nicht leisten so muss ich zusehen was ich da machen
kann.

Rechtsstreit: soweit ich weiss - ich bin Laie - hat Deine Freundin die Möglichkeit, sich bei festgestellter Bedürftigkeit kostenlos beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Ansprechpartner wäre das Amtsgericht in eurer Nähe.
Ruf doch einfach mal dort an und schildere die Situation.

Ich würde das Verhalten des AG Deiner Freundin nicht so einfach auf sich beruhen lassen.

Gruß
karin

Oh
Hi!

Jetzt hast Du mich auf dem falschen Fuß erwischt, da ich nicht weiß, ob das Sozialgericht oder das Arbeitsgericht zuständig ist (da sie gekündigt ist, isses eh egal, ob sie klagt oder nicht)!

Vielleicht würde ich den Ex-Arbeitgeber mit einer kurzen Frist noch mal anmahnen…

Wie gesagt: Geht der Krankenkasse mal gehörig auf die Nerven! Und wenn es nur deshalb ist, damit sie Euch die Anlaufstelle nennen! Klagen solltet Ihr auf jeden Fall!!!

Und auch auf jeden Fall solltet Ihr auf eine korrekte Abrechnung beim Arbeitsgericht klagen (geht erst mal ohne Anwalt und solche Dinge sollten sich im Gütetermin klären lassen!!!).

Und bevor jetzt wieder einige Rufe komen zum thema: Unsere Gerichte haben schon so genug zu tun! Meine Antwort:

Das ist deren Job! Sie sollen froh sein, dass sie genug Arbeit haben!!
Außerdem kann man sein Recht nun mal manchmal nicht anders durchsetzen - und da es nicht nur um den Zettel vom Gericht, sondern auch um Geld geht…

LG
Guido

1 Like

Hallo,

ich habe noch eine Alternative: Hat Deine Freundin evtl. zwei Steuerkarten? Die zweite Steuerkarte wird mit Steuerklasse 6 ausgestellt und vielleicht hat sie versehentlich ja die 6er-Karte abgegeben.

Gruß,
Christian

Ne leider nicht, sie hat nur eine … Sie hat die Karte auch schon zurückgeschickt bekommen. Ein beweis das das Lohnbüro die Lohnsteuerkarte hatte.

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Hi!

Das werde ich auf jedenfall machen. Morgen fährt sie zur Krankasse mit dem Arbeitsvertrag, der Lohnabrechnung und der Lohnsteuerkarte und fragt wie das sein kann das sie so wenig bekommt. Vielleicht kommen wie dann auch dahinter was der AG überhaupt der Krankenkasse angegeben hat. Dann klagen wir auch vorm Arbeitsgericht auf eine Korrekte Lohnabrechnung!

Danke für die Tips!

Gruß

Adrian

Jetzt hast Du mich auf dem falschen Fuß erwischt, da ich nicht
weiß, ob das Sozialgericht oder das Arbeitsgericht zuständig
ist (da sie gekündigt ist, isses eh egal, ob sie klagt oder
nicht)!

Vielleicht würde ich den Ex-Arbeitgeber mit einer kurzen Frist
noch mal anmahnen…

Wie gesagt: Geht der Krankenkasse mal gehörig auf die Nerven!
Und wenn es nur deshalb ist, damit sie Euch die Anlaufstelle
nennen! Klagen solltet Ihr auf jeden Fall!!!

Und auch auf jeden Fall solltet Ihr auf eine korrekte
Abrechnung beim Arbeitsgericht klagen (geht erst mal ohne
Anwalt und solche Dinge sollten sich im Gütetermin klären
lassen!!!).

Und bevor jetzt wieder einige Rufe komen zum thema: Unsere
Gerichte haben schon so genug zu tun! Meine Antwort:

Das ist deren Job! Sie sollen froh sein, dass sie genug Arbeit
haben!!
Außerdem kann man sein Recht nun mal manchmal nicht anders
durchsetzen - und da es nicht nur um den Zettel vom Gericht,
sondern auch um Geld geht…

LG
Guido

Hallo Adrian,
welcher Monat wurde falsch abgerechnet,was ist mit dem Folgemonat.
sprechen wir über 2003, dann kann nur das Finanzamt korrigieren über den Jahresausgleich.
In 2004 muß und kann der Arbeitgeber korrigieren!
Allerdings verstehe ich nicht, warum deine Freundin keinen Ausgleich machen will, scheinbar hat Sie genügend Geld, dann dürte Sie auch die Einbusse beim Krankengeld nicht weiter interessien.
Gruss
Hermann

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Hallo,

wurde gekündigt und bekommt trotzdem noch krankengeld???

Hallo Karin

Ich habs vergessen zu schreiben! Meine Freundin wurde nach 2-3
Wochen nach beginn der Krankheit gekündigt. Wahrscheinlich
auch deshalb die Absichtliche Abrechnung mit der
Lohnsteuerklasse 6 wie du schon geschrieben hast. Ich würde ja
gerne in diesem Falle einen Anwalt einschalten doch kann ich
mir diesen nicht leisten so muss ich zusehen was ich da machen
kann.

Wieso denn nicht?
Hi!

wurde gekündigt und bekommt trotzdem noch krankengeld???

…zahlt doch die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber! Und wenn sie durchgehend arbeitsunfähig war…

LG
Guido

Warum nicht?
Hi!

Warum kann eine Korrektur für 03 nicht durch den AG erfolgen? Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Steuerkarte (Rückseite) richtig ausgefüllt ist!

LG
Guido

  1. er hat keine Steuerkarte mehr
  2. bei den Personalkosten wird er bereits das Jahr 2003 abgerechnet haben.
    Würdest Du die ganzen Berechnungen für den Jahresabschluß deswegen wieder ändern. Ehrlich gesprochen nein.
    Ausserdem ist in diesem Fall der ganze Vorgang sowas von suspekt,daß ich als Arbeitgeber keinen Finger mehr krumm machen würde.
    Ich gehe nämlich davon aus, daß die Arbeitnehmerin bis zu einen vorgebenen Stichtag die Lohnsteuerkarte nicht vorgelegt hat,sondern 1 oder 2 Tage später nachgereicht hat. Inzwischen waren bereits alle Gehaltsabrechnungen erstellt.
    Und dann soll die Lohnbuchhaltung aufgrund der Faulheit eines Arbeitsnehmers Zusatzarbeit leisten.WARUM?
    Übrigens unsere Buchhaltung steht für ihre Fehler gerade, aber nur für ihre Fehler! so die Aussage eines Kollegen.
    Gruss
    Hermann

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