Schwarzfahren

Hallo!
Meine Tochter hat mir heute folgendes erzählt:
Sie sei in die straba gestiegen und habe einen Kumpel getroffen, mit dem sie noch ein paar Worte wechselte, bevor er ausstieg. Dann sei sie zu dem Automaten gegangen, um ihre Fahrkarte entwerten zu lassen. Mittlerweile seien Kontrolleure eingestiegen. Ein Kontrolleur habe dann behauptet, sie habe die Fahrkarte nur deswegen entwertet, weil sie gesehen habe, dass kontrolliert würde. Sie behauptet, sie habe bereits auf ihrem Platz gesessen, als die Fahrscheine kontrolliert wurden.
Ich lasse es jetzt einmal dahin gestellt und möchte mir auch gar keine Gedanken machen, ob das so stimmt oder nicht.
Fakt ist, dass sie einen entwerteten Fahrschein hat.
Sie hatte noch mehrere Stationen bis zu ihrem Ziel vor sich, genauer gesagt war sie eine Station vor den Kontrolleuren eingestiegen. Die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes hat exakt dieselbe Uhrzeit wie ihr Fahrschein, nämlich 10.52 Uhr.
Find ich etwas merkwürdig, weil der Kontrolleur dann ja eigentlich neben ihr am Automaten gestanden haben müsste??
Ich habe ihr gesagt, wenn das stimmt, was sie erzählt, dann soll sie Einspruch einlegen. Hat das Sinn??
Liebe Grüße
usch

Hallo,

ich glaube das hat nicht viel Sinn. Der Fahrschein ist nach Betreten der Straßenbahn unverzüglich zu entwerten, das steht auch meist in den Beförderungsbedingungen.
MfG Dirk

Hi,

ihr habt einen gültigen Fahrausweis und nur das zählt. Entwerter werden bei der Kontrolle gesperrt. Habt ihr es vorher geschaft ist alles ok. Hat der Fahrer gepennt, also die Entwerter nicht gesperrt, sind die selber schuld. Ich möchte den Richter sehen der bei vorliegendem Fahrausweis verurteilt.

Gruß,
Stephan

Hallo Usch,

zu dem Vorgang mit „nlch schnell gestempelt“ kann ich nichts sagen, aber zum Zeitproblem.

Die Aufforderung zur Zahlung des erhöhten
Beförderungsgeldes hat exakt dieselbe Uhrzeit wie ihr
Fahrschein, nämlich 10.52 Uhr.
Find ich etwas merkwürdig, weil der Kontrolleur dann ja
eigentlich neben ihr am Automaten gestanden haben müsste??

Hier in München gehen die Uhren in den Entwertern einige wenige Minuten vor. Da ja die Gültigkeitsdauer nach dem Aufdruck auf der Karte gerechnet wird, wird so Beschwerden im Sinne: „Ich bin zu der Zeit ja noch gar nicht eingestiegen“ vorgebeugt.

Gruß, Karin

Hi!

Habt Ihr bereits bezahlt?
Falls ja: Einspruch einlegen. In München gab es da zumindest vor 12 Jahren noch einb Büro am Hauptbahnhof, wo man persönlich vorstellig werden und mit den Leuten reden konnte. Tragt das so vor und man wird Ech das Geld zurück geben, schätze ich.

Falls nein: nicht bezahlen und kurzes Schreiben mit Kopie des Fahrscheines an die zuständige Stelle. Oder eben wie oben.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Also ich kann jetzt über die Zeitspanne zwischen Einsteigen und Entwerten nichts sagen, aber es wird auch sonst wie üblich so sein, dass die Fahrscheine unverzüglich nach dem Einsteigen zu entwerten sind. Hat sie sich verplaudert und erst entwertet, als der Kontrollor bereits zu kontrollieren angefangen hat, dann wird sie Pech haben. Ich würde empfehlen zu zahlen (sofern dem Kontrollor die Identität bekannt gegeben wurde und ein Ausweis vorgelegt wurde).

Zu einem Posting weiter unten: es ist unwahrscheinlich, dass sich der Richter von einem entwerteten Fahrschein, der nicht auf Namen ausgestellt ist, überzeugen lässt. Da wird der unbedenklichen Zeugenaussage des Kontrollors wahrscheinlich mehr Glaube geschenkt werden, ich meine Sicher ist gar nichts, aber von der Wahrscheinlichkeit schätze ich das so sein.

Gruß
Tom

Hallo!
Erst mal ganz vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich hab heute noch einmal ganz genau nachgefragt, denn ich bin
eine Unwissende, was straba-fahren anbetrifft :wink:
Sie hat die Karte nicht zu diesem Zeitpunkt entwertet, sondern sich
an dem Automaten in der straba eine Karte gekauft. (Wusst ich gar nicht, dass die Automaten in der straba haben) Die Karte kommt entwertet aus dem Automaten heraus. Sie sass bereits auf ihrem Platz, als der Kontrolleur eingestiegen ist. Also hat der Kontrolleur die Zeitangabe des Fahrscheins auf den Zettel geschrieben.
Wie auch immer, sie hat dem Kontrolleur einen gültigen Fahrschein vorgelegt. Es kann vielleicht nicht schaden, Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsgeld einzulegen??!!
Liebe Grüße
usch

Hallo Usch,

sag mal, wie alt ist denn Deine Tochter?
Nach den vielen Vorrednern und Deiner Ergänzung würde ich auf jeden
Fall sagen, dass es nicht verkehrt ist Widerspruch einzulegen. IMHO
könntest Du auch auf einen Mahnbescheid warten, denn wenn die Karte
bereits entwertet aus dem Automaten gekommen ist, hat die Straba-
Firma doch auch keinen Schaden, das Entgelt wurde ja bezahlt! Warum
und wann spielt da keine Rolle.

Gruß - Jaschi

Hi,

Toll, das mache ich demnächst auch so:
Kaufe mir eine Karte und stelle mich in der Bahn neben den Entwerter. Erst wenn ein Kontroller kommt (extrem selten) entwerte ich die Karte - Schaden ist ja nicht entstanden.
NEIN mein Freund: in den Bedingungen steht eindeutig, dass der Schein unmittelbar zu entwerten ist.
Ansonsten: Schwarzfahrt

Gruß
HaWeThie

Hallo Hawethie,
na ja, ehrlich gesagt, hab ich zunächst auch an so was ähnliches gedacht. Aber wie gesagt, hat sie den Fahrschein an dem Automaten in der Straßenbahn gekauft - da kommt er bereits entwertet raus. Und ich hab mir den Fahrplan angeguckt. Zwischen der Haltestelle, an der sie zugestiegen ist und der Haltestelle, an der die Kontrolleure zugestiegen sind liegen genau zwei Minuten Fahrzeit.

@Jaschi meine Tochter ist 20 und sie hat mich gebeten, ihr bei der Formulierung des Einspruches zu helfen.
Liebe Grüße
usch

Hi,
das stimmt zwar, dass der fahrschein unmittelbar zu entwerten ist, aber normalerweise gibt es beim Fahrer eine sogenannte Razzia-Taste mit der er die Entwerter für die Dauer einer Kontrolle sperren kann, damit eben keiner im letzten Moment sein Fahrschein entwerten kann. Warum wurde diese denn nicht betätigt?
Ich würde zumindest probieren Einspruch einzulegen, die Chancen stehen IMHO nicht schlecht.
Gruss
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Usch,
wenn die Sache noch nicht so lang her ist und noch kein Inkasso eingeschaltet ist, würde ich Deine Tochter einfach mal zur Hauptstelle des Straßenbahnunternehmens schicken. Dort soll sie in möglichst freundlichem Ton die ganze Sache erklären und wenn sie einen freundlichen Mitarbeiter erwischt, kann die ganze Sache schnell und unbürokratisch aus der Welt sein.
Mit einem Widerspruch ist das so ne Sache. Wie will sie beweisen, dass sie den Fahrschein gehabt hat, als sie kontrolliert wurde? Den kann sie hinterher von jedem beliebigen Fahrgast bekommen haben. Ausserdem wird sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie ihren Personalausweis zur Personalienfeststellung herausgegeben hat, wenn sie gar nicht schwarz gefahren ist. Ich jedenfalls würde das nicht tun!
Viele Grüße
Jens

Hallo!

Es gibt hier aber nicht nur ein zivilrechtliches Risiko, sondern auch ein strafrechtliches.

Wenn die Sache so ist, dass der Fahrschein nicht unmittelbar nach Fahrtantritt gekauft wurde, so ist es äußerst riskant ein Verfahren zu riskieren. Außerdem könnte die Karte von jedem x-beliebigen anderen sein mangels Name. D.h. nicht, dass man das nicht gewinnen könne, aber die Chancen sind denkbar schlecht und ich persönlich würde (in dieser Situation) sofort zahlen.

Gruß
Tom

Hallo!
Jens und Tom, genau das ist es ja, was ich nicht verstehe! Sie hat ihren kurz vorher gekauften Fahrschein dem Kontrolleur gezeigt!
Er hat sich den Fahrschein angeschaut und gefragt, ob sie den Fahrschein eben gerade gekauft hätte. Sie sagte ja. Er fragte, wo sie eingestiegen sei. Auch das hat sie ihm gesagt: Eine Station vorher, wobei die Stationen lt. Fahrplan (ich hab das nachgeschaut) genau zwei Minuten auseinander liegen. Sie sagte ihm noch, sie hätte erst einmal nach ihrem Geld kramen müssen. Darauf wollte er dann ihren perso sehen.
Den hätte sie ihm wohl nicht zeigen sollen???

Also, wenn ich jetzt - vielen Dank für die vielen Antworten!! -
alles zusammenfasse, hätte sie das Geld bereits vor dem Einsteigen in die Straßenbahn in der Hand halten müssen, damit sie unverzüglich den Fahrschein lösen kann?? So hat sie sich trotz gültigen Fahrscheines, den der Kontrolleur „verworfen“ hat, weil sie wahrheitsgemäss geantwortet hat, dass sie eine Station früher eingestiegen ist, strafbar gemacht??? Ein bisschen kleinlich find ich das ja schon.
Liebe Grüße
usch

Wie will sie

beweisen, dass sie den Fahrschein gehabt hat, als sie
kontrolliert wurde? Den kann sie hinterher von jedem
beliebigen Fahrgast bekommen haben. Ausserdem wird sie sich

Wenn die Straba Geld will muß sie beweisen, nicht die Tochter.

Den übertragenen Fahrschein muß ebenfalls die Straba beweisen.

wäre ja noch schöner.

In Erfurt oder oder da in der Nähe können Arbeitslose als Schwarzfahrer-Kopfgeldjäger arbeiten. Wenn aber die Fahrgäste einfach aussteigen und weggehen dann wars das für die Kopfgeldjäger …

Gruß

Hallo!

Er hat sich den Fahrschein angeschaut und gefragt, ob sie den
Fahrschein eben gerade gekauft hätte. Sie sagte ja. Er fragte,
wo sie eingestiegen sei. Auch das hat sie ihm gesagt: Eine
Station vorher, wobei die Stationen lt. Fahrplan (ich hab das
nachgeschaut) genau zwei Minuten auseinander liegen. Sie sagte
ihm noch, sie hätte erst einmal nach ihrem Geld kramen müssen.
Darauf wollte er dann ihren perso sehen.
Den hätte sie ihm wohl nicht zeigen sollen???

Ich weiß ja nicht, wie weit diese Stationen auseinander waren, das habe ich gleich am Anfang geschrieben - ich meine es kommt schon auf Details an, sonst kann man ja das auch nicht endgültig beurteilen. In diesem Fall wären die Chancen sicherlich besser, wobei die Wahrscheinlichkeit, zwei Minuten nach Geld zu suchen, auch nicht allzu groß ist.

Was den Ausweis anbelangt: ich weiß nicht, ob man in Deutschland zur Ausweisleistung in diesem Fall gezwungen werden kann. Immerhin handelt es sich um Verdacht einer Straftat bei Betreten auf frischer Tat. Grundrechtlich gesehen wäre da sogar eine Anhaltung bis zur Identitätsfeststellung möglich. Ich habe aber keine Ahnung, ob es dazu ein entsprechendes Gesetz gibt.

In Salzburg habe ich das jedenfalls als Student einmal so gemacht: als der Kontrollor kam habe ich meine Personaldaten korrekt angegeben (damit ich nichts falsches sag), aber behauptet, ich hätte keinen Ausweis bei mir. Ich habe mich also nicht ausgewiesen (hab aber auch nicht überprüft, ob man in Österreich in diesem Fall zwangsweise die Identität feststellen dürfte), den Kontrollor hat das nicht gestört. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes habe ich dann verweigert. Gegen die folgende Strafverfügung der Polizeidirektion habe ich Einspruch erhoben mit der Begründung, es handle sich um eine offensichtliche Verwechslung. Das Verfahren wurde eingestellt. So etwas kann man natürlich nur einmal machen:wink:

Gruß
Tom

Hallo Tom,
wieso soll ich meinen Ausweis jemand anderem, als der Polizei, bzw. anderen Amtspersonen zeigen. Wie soll mich jemand dazu zwingen?
Das heisst, in vorliegenem Fall wäre es m.E. sinnvoll gewesen, das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den Kontrolettis zu verweigern und sie damit zu zwingen, die Polizei zu holen (wird in solchen Fällen dann zur Identitätsfeststellung gemacht - riesen Zirkus, aber egal!). In Anwesenheit der Polizei hätte sie dann die Sache klären, bzw. ihren Standpunkt gegenüber den Amtspersonen darlegen, im Zweifelsfall sogar zu Protokoll genben können und wäre jetzt nicht in Beweisnot.
Ich denke auch, dass die Kontrolettis manchmal bessere Kopfgeldjäger sind, die manchmal auch vor „unkonventionellen Mitteln“ nicht zurückscheuen.
Viele Grüße
Jens

Hallo,
das sehe ich nicht ganz so

Wenn die Straba Geld will muß sie beweisen, nicht die Tochter.

Das Vorzeigen des Personalausweises könnte schon als Schuldeingeständnis gewertet werden

Den übertragenen Fahrschein muß ebenfalls die Straba beweisen.

Dann müsste künftig in einer Gruppe nur noch jeder zweite einen Fahrschein lösen… ?!?

wäre ja noch schöner.

wäre es! :wink:

Gruß
Jens