Arbeitsrecht - Arbeitsschutzgesetz

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Feb 2004

Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Ausbildung zur Altenpflegerin: 2mal wöchentlich ganztags Schule (8 Stunden), Arbeitszeiten im Altersheim je 6 Stunden. Im ganzen Monat nur 2 Wochenenden frei. D.h. durchgehende Arbeitszeit immer(!) 12 Arbeitstage. Kein Ausgleich für Sonn- und Feiertage. Letzteres darf nicht sein, dass weiß ich.
Aber ist es arbeitsrechtlich zulässig 12 Arbeitstage am Stück zu arbeiten (keine Ausnahme, sondern Regelfall)??? Paragraphen???

Danke!!!

Liebe Grüße

Stefan

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