Arbeitsrecht - Arbeitsschutzgesetz
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Feb 2004
Hallo Zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Ausbildung zur Altenpflegerin: 2mal wöchentlich ganztags Schule (8 Stunden), Arbeitszeiten im Altersheim je 6 Stunden. Im ganzen Monat nur 2 Wochenenden frei. D.h. durchgehende Arbeitszeit immer(!) 12 Arbeitstage. Kein Ausgleich für Sonn- und Feiertage. Letzteres darf nicht sein, dass weiß ich.
Aber ist es arbeitsrechtlich zulässig 12 Arbeitstage am Stück zu arbeiten (keine Ausnahme, sondern Regelfall)??? Paragraphen???
Danke!!!
Liebe Grüße
Stefan
